Wenn Sie Informationen zu möglichen Kriegsverbrechen im
Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine haben, insbesondere wenn Sie selbst
Opfer oder Augenzeuge geworden sind, können Sie sich an jede Polizeidienstelle
in Ihrer Nähe wenden. Diese wird anhand eines Fragebogens, der auch in
ukrainischer, russischer und englischer Sprache vorliegt, erste Informationen
entgegennehmen und diese an die zuständigen Behörden weiterleiten.
Kriegsverbrechen können in Deutschland strafrechtlich
verfolgt werden, auch wenn sie durch Ausländer außerhalb von Deutschland
begangen wurden.
Zu Kriegsverbrechen zählen nach deutschem Recht
beispielsweise
Angriffe auf die Zivilbevölkerung oder zivile Infrastruktur
wie z. B. Wohngebiete, Bahnhöfe, Krankenhäuser, Öldepots, Gasleitungen, (Atom-)
Kraftwerke, Lager mit atomaren Abfällen etc.,
Hinrichtungen oder Übergriffe (Geiselnahme, Folter,
Vergewaltigungen oder andere Misshandlungen) von kämpfenden Einheiten auf
Zivilisten oder Kriegsgefangene,
großflächige Plünderungen oder Zerstörung von Eigentum,
Behinderung humanitärer Hilfe,
Einsatz von Bomben spezieller Bauart wie z. B. Streubomben,
Vakuumbomben, Chemiewaffen oder biologische Waffen.
Der Internationale Strafgerichtshof (ICC) hat unter
https://otppathway.icc-cpi.int/link/registerapplication?name=otpcontactpathway&lang=en_UK
ein Hinweisportal in englischer Sprache eröffnet. Auch dort
können Sie Hinweise auf Kriegsverbrechen im Zusammenhang mit dem aktuellen
Konflikt geben.
Die deutsche Polizei bedankt sich für Ihre Angaben und Ihre
Mithilfe!
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