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Russian
Ukrainian
Damit gewährleistet werden kann, dass die Urheber der in der
Ukraine begangenen Verbrechen zur Rechenschaft gezogen werden, hat der Rat
heute neue Vorschriften angenommen, die es Eurojust ermöglichen, Beweismittel
im Zusammenhang mit den Kernverbrechen des Völkerstrafrechts wie
Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord zu
sichern, zu analysieren und zu speichern. Der Text wird voraussichtlich am 30.
Mai vom Europäischen Parlament und vom Rat unterzeichnet und kurz danach im
Amtsblatt veröffentlicht. Er tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung in
Kraft.
Die neuen Vorschriften werden es Eurojust ermöglichen,
Beweismittel im Zusammenhang mit Kriegsverbrechen,
einschließlich Satellitenbildern, Fotos, Videos, Tonaufzeichnungen,
DNA-Profilen und Fingerabdrücken, zu speichern und zu sichern,
diese Beweismittel in enger Zusammenarbeit mit Europol zu
verarbeiten und zu analysieren und sie an die zuständigen nationalen und
internationalen Justizbehörden, einschließlich des Internationalen
Strafgerichtshofs, weiterzugeben.
Seit Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine
kommen viele Informationen aus der Ukraine, die leider darauf schließen lassen,
dass in der Ukraine Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen
begangen wurden und werden.
Anfang März haben alle EU-Mitgliedstaaten zusammen mit
anderen Partnerländern beschlossen, gemeinsam den Internationalen
Strafgerichtshof mit der Lage in der Ukraine zu befassen. Auf der Tagung des
Rates „Justiz und Inneres“ vom 4. März haben die Ministerinnen und Minister
Eurojust aufgefordert, ihre Koordinierungsfunktion in vollem Umfang
wahrzunehmen und sich dem Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs
(IStGH) entsprechend zur Verfügung zu stellen.
Neben den Ermittlungen des Chefanklägers des IStGH hat die
Generalstaatsanwältin der Ukraine Ermittlungen eingeleitet, und die Behörden
mehrerer Mitgliedstaaten haben nationale Ermittlungen eingeleitet. Darüber
hinaus haben die Justizbehörden Litauens, Polens und der Ukraine mit
Unterstützung von Eurojust und unter Beteiligung der Anklagebehörde des IStGH
eine gemeinsame Ermittlungsgruppe eingerichtet. Demnächst werden sich auch die
Justizbehörden der Slowakei, Lettlands und Estlands daran beteiligen.
Um die Wirksamkeit dieser Ermittlungen zu gewährleisten, ist
es wichtig, dass zwischen Strafverfolgungsbehörden verschiedener
Rechtsordnungen eine Koordinierung stattfindet und Beweismittel ausgetauscht
werden. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass Beweise für Kriegsverbrechen
oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit aufgrund der anhaltenden
Feindseligkeiten im Hoheitsgebiet der Ukraine nicht sicher aufbewahrt werden
können. Daher sollte an einem sicheren Ort ein zentraler Speicher eingerichtet
werden.
Änderung der Verordnung (EU) 2018/1727 betreffend die
Erhebung, Sicherung und Analyse von Beweismaterial für Kriegsverbrechen durch
Eurojust
Solidarität der EU mit der Ukraine (Hintergrundinformationen)
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