Die Europäische Kommission hat heute auf Aufforderung des Rates ihre Stellungnahmen zu den Anträgen Antrag der Ukraine, Georgiens und der Republik Moldau auf Beitritt zur EU vorgelegt. Die heutigen Stellungnahmen stützen sich auf die Bewertung der Kommission anhand der drei vom Europäischen Rat vereinbarten Kriterienkataloge für den EU-Beitritt: politische Kriterien, wirtschaftliche Kriterien und Fähigkeit eines Landes, die aus der EU-Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen (EU-Besitzstand) zu erfüllen. Die Stellungnahmen berücksichtigen auch die Bemühungen der Ukraine, Moldaus und Georgiens bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus den Assoziierungsabkommen und den zugehörigen vertieften und umfassenden Freihandelszonen, die einen wesentlichen Teil des EU-Besitzstands abdecken.
Die Europäische Kommission ist zu dem Ergebnis gekommen,
dass die Ukraine bei der Erreichung der institutionellen Stabilität, die Garant
für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, die Menschenrechte sowie für die Achtung
und den Schutz von Minderheiten ist, insgesamt weit fortgeschritten ist,
weiterhin eine solide makroökonomische Bilanz aufweist, dank makroökonomischer
und finanzieller Stabilität eine bemerkenswerte Widerstandsfähigkeit unter
Beweis gestellt hat, jedoch die ehrgeizigen strukturellen Wirtschaftsreformen
weiter vorantreiben muss. Sie hat in vielen Bereichen schrittweise eine
Annäherung an wesentliche Teile des EU-Besitzstands erreicht.
Auf dieser Grundlage empfiehlt die Kommission, dass der
Ukraine die Perspektive einer Mitgliedschaft in der Europäischen Union eröffnet
wird. Das Land sollte den Status eines Beitrittskandidaten erhalten, auch wenn
in einer Reihe von Bereichen noch Maßnahmen ergriffen werden müssen.
In Bezug auf Moldau
kommt die Europäische Kommission zu dem Schluss, dass das Land über eine solide
Grundlage verfügt, um die institutionelle Stabilität zu erreichen, die Garant
für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte sowie die Achtung und den
Schutz von Minderheiten ist. Ferner wird die makroökonomische Politik als hinreichend
solide beurteilt und es wurden Fortschritte bei der Stärkung des Finanzsektors
und der Rahmenbedingungen für Unternehmen verzeichnet, jedoch müssen noch
zentrale Wirtschaftsreformen durchgeführt werden. Das Land hat eine solide
Basis für eine weitere Angleichung an den EU-Besitzstand geschaffen.
Auf dieser Grundlage empfiehlt die Kommission, dass Moldau
die Perspektive einer Mitgliedschaft in der Europäischen Union eröffnet wird.
Das Land sollte den Status eines Beitrittskandidaten erhalten, auch wenn in
einer Reihe von Bereichen noch Maßnahmen ergriffen werden müssen.
Die Europäische Kommission kommt zu dem Schluss, dass
Georgien über eine Grundlage verfügt, um die institutionelle Stabilität zu
erreichen, die Garant für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, die Menschenrechte
sowie für die Achtung und den Schutz von Minderheiten ist, auch wenn die
jüngsten Entwicklungen die Fortschritte des Landes untergraben haben. Georgien
hat ein hohes Maß an makroökonomischer Stabilität erreicht und verfügt über eine
solide Bilanz in der Wirtschaftspolitik und über günstige Rahmenbedingungen für
Unternehmen, doch es bedarf weiterer Reformen zu Verbesserung des
Funktionierens der Marktwirtschaft. Darüber hinaus hat Georgien insgesamt eine
solide Grundlage für die weitere Angleichung an den EU-Besitzstand geschaffen.
Auf dieser Grundlage empfiehlt die Kommission, dass Georgien
die Perspektive einer Mitgliedschaft in der Europäischen Union eröffnet wird.
Das Land sollte den Status eines Beitrittskandidaten erhalten, sobald eine
Reihe von Prioritäten umgesetzt worden ist.
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen erklärte:
„Die Ukraine, Moldau und Georgien teilen das starke und legitime Bestreben, der
Europäischen Union beizutreten. Heute senden wir ihnen ein klares Zeichen für
die Unterstützung ihrer Bestrebungen, die sie trotz schwieriger Umstände
fortsetzen. Dabei halten wir an unseren europäischen Werten und Normen fest und
geben den Weg vor, der sie zu einem EU-Beitritt führt. Die Stellungnahmen der
Kommission stellen einen Meilenstein in unseren Beziehungen dar. Es ist
wirklich ein historischer Tag für die Bevölkerung der Ukraine, Moldaus und
Georgiens. Wir bekräftigen, dass diese Länder zu gegebener Zeit zur
Europäischen Union gehören werden. Für die nächsten Schritte sind nun unsere
Mitgliedstaaten zuständig.“
Olivér Várhelyi‚ Kommissar für Nachbarschaft und
Erweiterung, fügte hinzu: „Wir haben rasch und effizient gearbeitet, um unsere
Stellungnahmen in Rekordzeit vorlegen zu können. Die Mitgliedstaaten dürften
ihre Entscheidung in den kommenden Tagen präsentieren, aber unsere
Partnerländer sollten die in unseren Empfehlungen dargelegten Schlüsselreformen
bereits jetzt in Angriff nehmen. Dies ist von entscheidender Bedeutung, damit
die Ukraine, Moldau und Georgien auf ihrem Weg in die EU vorankommen.“
Nächste Schritte
Auf der Grundlage der Stellungnahmen der Europäischen
Kommission müssen die EU-Mitgliedstaaten nun einstimmig über die nächsten
Schritte entscheiden.
Die Anträge der Ukraine, Georgiens und Moldaus auf
EU-Beitritt werden unter Zugrundelegung der Stellungnahmen der Kommission auf
der nächsten Tagung des Europäischen Rates am 23. und 24. Juni erörtert. In der
Zwischenzeit bleibt die EU entschlossen, im Einklang mit den bestehenden
Assoziierungsabkommen und den vertieften und umfassenden Freihandelszonen noch
engere Beziehungen zu knüpfen und die Partnerschaften zu vertiefen, um die
Ukraine, Moldau und Georgien zu unterstützen.
Hintergrund
Am 28. Februar 2022 stellte die Ukraine ihren Antrag auf
Beitritt zur EU.
Am 3. März 2022 folgten Beitrittsanträge von Georgien und
der Republik Moldau.
Am 7. März forderte der Rat der Europäischen Union die
Kommission auf, zu diesen Beitrittsanträgen Stellung zu nehmen. Die Ukraine
erhielt den Fragebogen zu den politischen und wirtschaftlichen Kriterien am 8.
April 2022 und den Fragebogen zum EU-Besitzstand am 13. April und übermittelte
ihre Antworten am 17. April bzw. 9. Mai. Georgien und Moldau erhielten den
Fragebogen zu den politischen und wirtschaftlichen Kriterien am 11. April 2022
und den Fragebogen zum EU-Besitzstand am 19. April. Moldau übermittelte seine
Antworten am 22. April bzw. 12. Mai, während Georgien seine Antworten 2. April
bzw. 10. Mai vorlegte.
Weitere Informationen
Georgien: Stellungnahme, Memo.
Moldau: Stellungnahme, Memo.
Ukraine: Stellungnahme, Memo.
PDF-Druckversion
https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_22_3790
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