Bis zum Interner Link:Vertrag von Lissabon war die EU kein
geschlossenes Interner Link:Politisches System, sondern ein Verbund
selbstständiger Interner Link:Staaten (Interner Link:Staatenverbund), die sich
verpflichtet hatten, a) in einigen Politikfeldern ausschließlich
gemeinschaftlich zu handeln, b) in einigen Politikfeldern eng
zusammenzuarbeiten und die Interner Link:Entscheidungen weitgehend aufeinander
abzustimmen, c) in allen anderen Politikfeldern die Interner Link:Interessen
der anderen Partner weitgehend zu berücksichtigen.
Die Aufgaben der EU lassen sich nicht einheitlich
zusammenfassen. Grundlage des europäischen Einigungsprozesses sind die
Gründungsverträge sowie deren zahlreiche Änderungen und Ergänzungen, wie sie
insb. im Interner Link:EG-Vertrag zum Ausdruck kommen und mit dem Interner
Link:Vertrag über die Europäische Union (EUV) erweitert werden. Die wichtigsten
Prinzipien sind Achtung der nationalen Identitäten, Achtung der Interner
Link:Grundrechte, Achtung des Subsidiaritätsprinzips, Offenheit für weitere
Mitglieder.
Von 1995 bis 2009 stand die EU auf drei sog. Säulen: 1) den
drei Europäischen Gemeinschaften, d. h. der Europäischen Gemeinschaft (als
Nachfolgerin der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, EWG), der Europäischen
Gemeinschaft für Kohle und Stahl (bis 2002), der Interner Link:Europäische
Atomgemeinschaft (EAG)/EURATOM, 2) der Zusammenarbeit der EU-Länder im Rahmen
einer Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (Interner Link:Gemeinsame
Außen- und Sicherheitspolitik (GASP)) und 3) der Zusammenarbeit der EU-Länder
in der Justiz- und Innenpolitik.
Durch den Vertrag von Lissabon (2009) wurde diese
Säulenstruktur aufgelöst, da die EU anstelle der EG trat.
Die sieben zentralen Organe der EU sind: der Interner
Link:Rat der Europäischen Union (Ministerrat), das EP (Interner
Link:Europäisches Parlament (EP)), die Interner Link:Europäische Kommission,
das faktisch wichtigste politische Organ, das den europäischen Einigungsprozess
steuert, der Europäische Rat (Interner Link:Europäischer Rat), d. h. das
Treffen der Regierungschefs der EU-Länder, der EuGH (Interner Link:Europäischer
Gerichtshof (EuGH)), der EuRH (Interner Link:Europäischer Rechnungshof (EuRH))
und die Interner Link:Europäische Zentralbank (EZB).
Von 2013 bis 2020 hat die EU 28 Mitglieder (AUT, BEL, BGR,
CYP, CZE, DEU, DNK, ESP, EST, FIN, FRA, GBR, GRC, HUN, HRV, IRL, ITA, LUX, LTU,
LVA, MLT, NLD, PRT, POL, ROU, SWE, SVK, SVN). Nachdem 2016 eine knappe Mehrheit
der britischen Bevölkerung für den Austritt stimmte, trat Interner
Link:Großbritannien (GBR) am 31.1.2020 aus der EU aus. Die 27 Mitgliedsländer
der EU umfassen eine Fläche von etwa 4,5 Mio km2 mit einer Interner
Link:Bevölkerung von knapp 448 Mio. Menschen.
Informationen zu den Mitgliedsstaaten finden sich in den
Stichworteinträgen der einzelnen Staaten.
Europäische Union (EU)
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon.
7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale
für politische Bildung.
Siehe auch:
Vertrag von Lissabon
Politisches System
Staat
Staatenverbund
Entscheidung
Interessen
EG-Vertrag
Vertrag über die Europäische Union (EUV)
Grundrechte
Europäische Atomgemeinschaft (EAG)/EURATOM
Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP)
Rat der Europäischen Union
Europäisches Parlament (EP)
Europäische Kommission
Europäischer Rat
Europäischer Gerichtshof (EuGH)
Europäischer Rechnungshof (EuRH)
Europäische Zentralbank (EZB)
Großbritannien (GBR)
Bevölkerung
Europarecht
Mehrebenensystem
https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/politiklexikon/17458/europaeische-union-eu/
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