B. Lippert
Gegenstand der B. der EU sind Bosnien-Herzegowina, Kroatien,
Nordmazedonien, Serbien, Montenegro, das Kosovo und Albanien. Die Kriege und
Konflikte zwischen und innerhalb der Nachfolgestaaten Jugoslawiens hatten die
Region in den 1990er-Jahren von den Reform- und Integrationsprozessen Mittel-
und Osteuropas abgekoppelt. Die B. der EU zielt auf (interethnische)
Befriedung, wirtschaftlichen Wiederaufbau, Stabilisierung und die stufenweise
Annäherung an die EU. In der Erklärung von Thessaloniki (2003) bekräftigte die
EU, dass die Zukunft der sog. Westbalkanländer in der EU liege. Bis auf Kosovo
haben alle Balkanstaaten unterdessen einen Beitrittsantrag gestellt,
Bosnien-Herzegowina hat dies am 15.2.2016 getan. Der Abschluss der
Verhandlungen mit Kroatien wurde mit der Unterzeichnung des Beitrittsvertrags
in Brüssel am 9.12.2011 besiegelt; am 22.1.2012 stimmte die kroat. Bevölkerung
in einem Referendum mehrheitlich (66,3 %) für den EU-Beitritt ihres Landes (Wahlbeteiligung:
43,5 %). Der Beitritt Kroatiens wurde zum 1.7.2013 wirksam. Nordmazedonien und
Montenegro haben 2005 bzw. 2010 den Kandidatenstatus erhalten. Seit 1999/2000
stellt die EU diesen Ländern bilaterale Stabilisierungs- und
Assoziierungsabkommen (SAA) in Aussicht. Deren Hauptelemente sind:
• Gründung einer Assoziation;
• Anerkennung als potenzieller Kandidat für die
EU-Mitgliedschaft unter dem besonderen Vorbehalt der Bestimmungen zur
regionalen politischen und wirtschaftlichen Kooperation (CEFTA);
• Förderung von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit,
wirtschaftlicher Entwicklung;
• Förderung angemessener Verwaltungsstrukturen;
• umfassende Kooperation mit dem Internationalen
Strafgerichtshof in Den Haag;
• Entwicklung gutnachbarschaftlicher Beziehungen;
• Rechtsharmonisierung, Zusammenarbeit im Bereich Justiz und
Inneres;
• Handelserleichterungen einschließlich der Möglichkeit von
Freihandelszonen, wirtschaftlicher und finanzieller Hilfe sowie einen
politischen Dialog und gemeinsame Institutionen. Bislang sind SAA mit
Mazedonien (2004), Kroatien (2005), Albanien (2009) in Kraft getreten, mit
Serbien (2008) und Montenegro (2010) sowie mit Bosnien-Herzegowina (2008)
unterzeichnet worden. Außerdem wurde ein Forum EU – westlicher Balkan für
Treffen der Staats- und Regierungschefs sowie Fachminister einberufen. Die
finanzielle Hilfe betrug für 2014–20 ca. 11,7 Mrd. € (in Form von IPA,
»Instrument for Pre-accession Assistance«). Der von der EU 1999 lancierte
»Stabilitätspakt für Südosteuropa«, an dem rund 40 Länder teilnahmen, ging 2008
in den Regionalen Kooperationsrat über. Gegenwärtig ist die EU mit 1 Militär-
bzw. Polizeimission in Bosnien-Herzegowina (EUFOR-Althea) sowie im Kosovo mit
der Rechtsstaatlichkeitsmission EULEX KOSOVO engagiert.
Literatur
APuZ, H. 32/2008 (»EU – Balkan«).
J. Ruppert (Hg.): The Western Balkans and the EU: ›The Hour
of Europe‹, Chaillot Papers 126, EUISS, Paris 2011 (Download:
www.iss.europa.eu).
aus: Große Hüttmann / Wehling, Das Europalexikon
(3.Auflage), Bonn 2020, Verlag J. H. W. Dietz Nachf. GmbH. Autor des Artikels:
B. Lippert
https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/das-europalexikon/176696/balkanpolitik/
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