Wenn Sie vor dem Krieg in der Ukraine fliehen, dann finden Sie hier wichtige Informationen über Ihre Rechte bei der Einreise in ein EU-Land und der Weiterreise innerhalb der EU sowie zu Ihrem Anspruch auf vorübergehenden Schutz und den Antrag auf internationalen Schutz.
Wenn Sie vor
dem Krieg in der Ukraine fliehen, dann dürfen Sie in alle an die Ukraine
angrenzenden EU-Länder einreisen, unabhängig davon, ob Sie einen biometrischen
Reisepass mitbringen oder nicht. Das gilt auch für Kinder. Wenn Sie einen
biometrischen ukrainischen Reisepass besitzen, können Sie damit in die EU
einreisen. In allen anderen Fällen wird Ihnen die Einreise in die EU aus
humanitären Gründen gewährt.
Wie kann ich
meine Staatsangehörigkeit nachweisen?
Werde ich an
den Grenzen kontrolliert?
Welche
Rechte und Pflichten habe ich?
Ihre Rechte
in der EU
Sobald Sie
in der EU sind, haben Sie je nach Ihrer persönlichen Situation unterschiedliche
Rechte. Die Behörden informieren Sie darüber.
1. Ihnen
wird vorübergehender Schutz gewährt
Wenn Sie in
der Ukraine gewohnt haben und nach dem 24. Februar 2022 vor dem Krieg geflohen
sind, haben Sie möglicherweise Anspruch auf vorübergehenden Schutz in jedem
EU-Land. Der vorübergehende Schutz wird für mindestens ein Jahr gewährt und
kann je nach Lage in der Ukraine verlängert werden. Im Rahmen der Richtlinie
über vorübergehenden Schutz haben Sie Recht auf eine Aufenthaltserlaubnis,
Zugang zum Arbeitsmarkt und zu Wohnraum, medizinische Versorgung und Bildung
für Ihre Kinder. Jede Person, die sich rechtmäßig in der EU aufhält, hat auch
das Recht, ein Basiskonto zu eröffnen. Auch Sie haben das Recht auf ein
Basiskonto.
Wer hat
Anspruch auf vorübergehenden Schutz?
Wer hat
generell keinen Anspruch auf vorübergehenden Schutz?
Ich habe
mich vor dem 24. Februar 2022 rechtmäßig in der EU aufgehalten oder dort
gewohnt und kann nicht in die Ukraine zurückkehren. Erhalte ich vorübergehenden
Schutz?
Ich habe
keinen Anspruch auf vorübergehenden Schutz – was nun?
Wird der
vorübergehende Schutz „automatisch“ gewährt oder muss er beantragt werden?
Wie lange
wird der vorübergehende Schutz gewährt?
Welche
Rechte habe ich, wenn mir vorübergehender Schutz gewährt wird?
Ist der
vorübergehende Schutz in nur einem EU-Land gültig?
Wo beantrage
ich vorübergehenden Schutz?
Hindert mich
der vorübergehende Schutz daran, Asyl zu beantragen?
Muss ich
vorübergehenden Schutz beantragen, bevor ich internationalen Schutz beantragen
kann? Gibt es eine bestimmte Reihenfolge, die ich einhalten muss, wenn ich Asyl
beantragen möchte?
Mir wurde
vorübergehender Schutz gewährt. Wird mir später ein Flüchtlingsstatus oder ein
subsidiärer Schutzstatus gewährt?
2. Sie
können in der EU internationalen Schutz beantragen
Personen,
denen vorübergehender Schutz gewährt wurde, können jederzeit einen Antrag auf
internationalen Schutz (Asyl) stellen.
In diesem
Fall kann Ihr vorübergehender Schutz ausgesetzt werden, während Sie den Status
und die Rechte eines Asylbewerbers haben. Wenn Ihr Asylantrag abgelehnt wird
und der derzeitige vorübergehende Schutz in der EU nach wie vor besteht, wird
Ihnen der vorübergehende Schutzstatus wieder gewährt.
Informieren
Sie sich über die einzelnen Verfahren der Mitgliedstaaten und entscheiden Sie
dann, ob Sie zusätzlich zu der Aufenthaltserlaubnis durch Ihren vorübergehenden
Schutzstatus internationalen Schutz beantragen möchten.
Wie
beantrage ich internationalen Schutz?
Was ist der
Unterschied zwischen vorübergehendem Schutz und Asylstatus?
Gibt es
neben dem vorübergehenden Schutz oder dem internationalen Schutz eine andere
Option?
3. Sie
können Rückkehrhilfe beantragen
Wenn Sie in
der Ukraine leben und vor dem Krieg geflohen sind, sollten Sie unabhängig von Ihrer
Staatsangehörigkeit und Ihrem Recht auf internationalen Schutz in die EU
einreisen dürfen. Sofern Sie sicher in Ihr Heimatland zurückkehren können,
sollten Sie sich an die zuständigen Behörden oder Organisationen wenden, damit
diese Ihnen bei der Rückkehr behilflich sind.
Für
Rückkehrhilfe wenden Sie sich bitte an die Botschaft/das Konsulat Ihres
Herkunftslandes in dem EU-Land, in dem Sie sich derzeit aufhalten. Die
nationalen Behörden in diesem Land können Ihnen auch bei der Kontaktaufnahme
mit Ihrer Botschaft/Ihrem Konsulat helfen und Ihnen Rückkehrhilfe anbieten.
Weiterreise
in der EU
Wenn Sie vor
dem Krieg in der Ukraine geflohen sind, können Sie in der Regel in andere
EU-Länder reisen. Ukrainische Staatsbürger/innen mit einem biometrischen
Reisepass benötigen kein Visum, um in die EU zu reisen. Wenn Sie aus einem
Drittland kommen, sollten Sie prüfen, ob Ihr Herkunftsland von der Visumpflicht
befreit ist.
Kann ich
nach dem erstmaligen Überschreiten der EU-Grenze weiter in andere
EU-/Schengen-Länder reisen oder muss ich im ersten Einreiseland bleiben?
Gratis
Weiterreise mit zahlreichen Transportunternehmen
Ich bin über
Rumänien oder Bulgarien in die EU eingereist. Ich möchte aber in ein Land
weiterreisen, das dem Schengen-Raum angehört.
Kann ich
zwischen Ländern reisen, die dem kontrollfreien Schengen-Raum angehören?
Dürfen
Grenzschutzbeamte, die Polizei oder andere zuständige Behörden weiterhin meine
Ausweispapiere kontrollieren, obwohl ich mich in einem Schengen-Land befinde?
Gibt es
coronabedingte Reisebeschränkungen?
Ist mein
ukrainischer Führerschein in der EU gültig?
Informationen
über nationale Behörden und kostenlose Reisemöglichkeiten
Wählen Sie
ein Land auf dieser Karte aus und erhalten Sie Informationen zu: nationalen
Behörden für die Beantragung von vorübergehendem Schutz, Hilfsorganisationen
für Geflüchtete aus der Ukraine und Kontaktangaben, gratis Reisemöglichkeiten,
Gesundheitsversorgung, Gültigkeit von Führerscheinen.
Die Karte
beinhaltet außerdem Aufnahmestellen und Transfer-Drehkreuze in der EU sowie
Informationen zur Ihrem Aufenthalt in der EU.
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