Rechte von Kindern aus der Ukraine
Alle Kinder, die aus der Ukraine in die EU fliehen, sollten
rasch und ohne Diskriminierung ihren Anspruch auf psychologische Betreuung,
medizinische Versorgung und Bildung wahrnehmen können. Besondere Aufmerksamkeit
gilt unbegleiteten Kindern. Gleich nach der Einreise sollten alle Kinder sofort
registriert werden. Sie sollten umfangreiche Unterstützung und Schutz erhalten.
Kinderschutzdienste sollten schnellstmöglich hinzugezogen werden. Die Suche
nach Familienangehörigen steht an erster Stelle.
Alle Kinder (d. h. Personen unter 18 Jahren), die vor dem
Krieg in der Ukraine fliehen, haben Anspruch auf Schutz in der EU. Ihre Rechte
umfassen:
Registrierung ihrer Identität bei der Einreise in die EU
sowie des Ziellandes in der EU; bei Kindern, die nicht von Eltern oder anderen
für sie verantwortlichen Erwachsenen begleitet werden, werden auch Begleit-
oder Abholpersonen registriert,
schnellstmöglicher Zugang zu Wohnraum, Gesundheitsversorgung
(auch psychologische Betreuung) und Bildung,
Anspruch auf rechtliches Gehör und Miteinbeziehung bei
Entscheidungen, die sie betreffen (abhängig von Alter und Reifegrad).
Unbegleitete oder von ihren Familienangehörigen getrennte
Kinder haben Anspruch auf schnellstmögliche Bestellung eines Vormunds für die
elterliche Fürsorge, bis sie mit ihren Eltern oder anderen Familienangehörigen
zusammengeführt werden können. Der Vormund kann eine erwachsene Begleitperson
des Kindes sein, wenn dies zum Wohle des Kindes ist. Erwachsene, die die Kinder
betreuen, sind nicht immer automatisch auch Vormund, z. B. in Pflegefamilien
oder Aufnahmezentren. Kinder haben aber ein Anrecht darauf, nicht von den ihnen
vertrauten und für sie verantwortlichen Erwachsenen getrennt zu werden.
Die Kommission
unterstützt und finanziert den Zugang zu psychologischer
Betreuung und medizinischer Versorgung,
fördert eine angemessene Betreuung von Waisenkindern und
Kindern mit Behinderungen,
setzt sich für die Umsetzung der Europäischen
Kinderrechtsstrategie ein, wobei nationale Koordinatoren auf nationaler Ebene
und beim EU-weiten Austausch bewährter Verfahren besonders gefragt sind,
arbeitet mit internationalen Organisationen zum Zwecke der Familienzusammenführung
zusammen,
unterstützt die Mitgliedstaaten über das erneuerte
Schengener Informationssystem im Kampf gegen Kindesentführung und Kinderhandel,
erarbeitet Standardverfahren für den Transfer von
unbegleiteten Minderjährigen und anderen Kindern mit besonderen Bedürfnissen,
um Missbrauch und Kinderhandel entgegenzuwirken.
Notrufdienste für vermisste Kinder
Die europaweite Hotline für vermisste Kinder (116 000) ist
in allen 27 EU-Ländern, Albanien, Serbien, in der Schweiz und im Vereinigten
Königreich verfügbar. Vermisste Kinder können von allen Personen unter 116 000
gemeldet werden. Die Notrufdienste für vermisste Kinder arbeiten eng mit der
örtlichen Polizei zusammen und bieten rechtliche, psychologische und praktische
Betreuung für Kinder und Eltern.
Missing Children Europe informiert zudem darüber, wie Sie
ein Kind aus der Ukraine in Europa als vermisst melden können, über
grenzübergreifende Meldungen derzeit vermisster Kinder aus der Ukraine, und
unterstützt vermisste Kinder und geflohene Familien.
Kinder-Notrufdienste
Kinder-Notrufdienste bieten psychologische Betreuung und
Informationen für Kinder oder für Eltern, die für ein Kind anrufen.
Die europaweite Hotline für Kinder-Notrufdienste (116 111)
ist in 24 EU-Ländern sowie in mehreren Nicht-EU-Ländern, auch in der Ukraine,
verfügbar.
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