Das Sozialamt hat bislang 889.000 Euro Gastfreundschaftspauschale an 1.715 Dresdner Haushalte überwiesen, die Geflüchtete aus der Ukraine bei sich aufgenommen haben (Stand 28. Juli 2022). Offen sind noch rund 200 Anträge, die entweder unvollständig oder besonders komplex sind.
Die Gastfreundschaftspauschale in Höhe von fünf Euro pro
Person und Tag erhalten private Gastgeberinnen und Gastgeber in Dresden, wenn
sie in Dresden registrierte Geflüchtete aus der Ukraine als Gäste bei sich
aufnehmen und bestimmte rechtliche Voraussetzungen nach AsylbLG, SGB II bzw.
SGB XII erfüllt sind. Die Gastfreundschaftspauschale ist steuerfrei. Sie wird
frühestens für die Zeit ab 24. Februar 2022 gewährt. Unter
www.dresden.de/gastfreundschaftspauschale sind neben dem neuen Formular auch
die Kontaktdaten der Ämter sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um
die Gastfreundschaftspauschale veröffentlicht.
https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2022/07/pm_081.php
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