Deutschland beabsichtigt zusammen mit anderen staatlichen Gläubigern eine koordinierte Schuldendienstaussetzung der Ukraine für ihre bilateralen Schulden im Zeitraum vom 1. August 2022 bis zum 31. Dezember 2023 umzusetzen.
In diesem
Zusammenhang wird die heutige Bitte der Ukraine zur einvernehmlichen Aussetzung
des Schuldendienstes für Anleihegläubiger und zur Verlängerung ihrer
Zahlungsfristen begrüßt. Auch alle weiteren offiziellen bilateralen Gläubiger
werden ermutigt, sich mit der Ukraine rasch auf eine Aussetzung des
Schuldendienstes zu einigen.
Die
bilaterale Gläubigergruppe besteht aus Deutschland, Frankreich, Großbritannien,
Japan, Kanada und den USA. Die Ukraine erhält mit der vorgesehenen
koordinierten Schuldendienstaussetzung zusätzlichen finanziellen
Liquiditätsspielraum.
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