Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat heute den Startschuss gegeben für zielgerichtete Kleinbeihilfen für Fischereibetriebe, die besonders unter Folgen des Ukraine-Kriegs leiden. Mit der „Richtlinie zur Gewährung von Kleinbeihilfen für Fischereiunternehmen wegen der wirtschaftlichen Auswirkungen infolge der Aggression Russlands gegen die Ukraine“ wurden Voraussetzungen für finanzielle Hilfen geschaffen.
Dazu Bundesminister Cem Özdemir: „Die wirtschaftliche Lage
der Fischereibetriebe ist vielerorts bereits kritisch. Die gestiegenen
Treibstoffkosten treffen die deutschen Fischerinnen und Fischer in Nord- und
Ostsee nun besonders hart. Um ihnen unter die Arme zu greifen, haben wir ein
zehn Millionen Euro starkes Hilfsprogramm aufgelegt. Damit wollen wir die von
der Krise besonders betroffenen Fischereiunternehmen zielgerichtet und schnell
unterstützen. Davon profitieren auch die direkt oder indirekt mit der Fischerei
verbundenen Arbeitsplätze an der deutschen Nord- und Ostseeküste.“
Anträge können ab heute bei der Bundesanstalt für
Landwirtschaft und Ernährung (BLE) gestellt werden. Fischereibetriebe können
Kleinbeihilfen bis zu maximal 35.000 Euro pro Betrieb erhalten. Das BMEL
schöpft damit den Spielraum, den das EU-Recht ermöglicht, voll aus. Die
Kleinbeihilfe können Betriebe für Fischereifahrzeuge erhalten, die im Jahr 2021
in der Fischerei aktiv waren. Zusätzliche Voraussetzung ist, dass diese
Fahrzeuge seit dem 24. Februar 2022 in der Fischerei aktiv sind oder noch in
diesem Jahr aktiv werden.
Grundlage für die Höhe der betriebsindividuellen Hilfe sind
die Betriebskosten über die Jahre 2017, 2018 und 2019 im Vergleich zu
Steigerungen der Betriebskosten im Jahre 2022. Auf dieser Basis hat das
bundeseigene Thünen-Institut die folgenden Pauschalsätze pro Fischereifahrzeug
wissenschaftlich berechnet:
Beschreibung Flottensegment Pauschalbetrag
in Euro
Fahrzeuge mit passivem Fanggerät < 10 m 450
Baumkurrenfahrzeuge < 10 m 4 300
Fahrzeuge mit demersalem Fanggerät 10 < 12 m 2 000
Fahrzeuge mit passivem Fanggerät 10 < 12 m 1 100
Baumkurrenfahrzeuge10 < 12 m 4 300
Fahrzeuge mit passivem Fanggerät 12 < 18 m 1 550
Demersale Fahrzeuge 12 < 18 m 9 500
Baumkurrenfahrzeuge 12 < 18 m 13 300
Fahrzeuge mit passivem Fanggerät 18 < 24 m 9 500
Fahrzeuge mit demersalem Fanggerät 18 < 24 m 35 000
Baumkurrenfahrzeuge 18 < 24 m 24 000
Pelagische Fischereifahrzeuge 18 < 24 m 9 500
Fahrzeuge mit passivem Fanggerät 24 < 40 m 35 000
Fahrzeuge mit demersalem Fanggerät 24 < 40 m 35 000
Baumkurrenfahrzeuge 24 < 40 m 35 000
Muschelfischereifahrzeuge 35
000
Hochseefahrzeuge mit demersalem Fanggerät 35 000
Hochseefahrzeuge mit pelagischem Fanggerät 35 000
Baumkurrenfahrzeuge ≥ 40 m 35
000
Bei den Pauschalbeträgen handelt es sich um Bruttobeträge,
das heißt vor Abzug von Steuern oder sonstigen Abgaben.
Insgesamt stehen zehn Millionen Euro aus dem Haushalt des
BMEL zur Verfügung, die als kurzfristige Krisenunterstützung im Jahr 2022 an
die Betriebe ausgezahlt werden sollen.
Weitere Informationen zum Antragsverfahren sind hier auf der
Website der BLE abrufbar.
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