Die Europäische Kommission vereinfacht die Lieferung von
Hilfsgütern in die Ukraine. Lebensmittel und Ausrüstungsgegenstände wie Decken,
Zelte und Stromgeneratoren können nun von Zöllen und der Mehrwertsteuer befreit
werden. Wirtschaftskommissar Paolo Gentilioni erklärte dazu: „Der Krieg gegen
die Ukraine hat zu unbeschreiblichem Leid geführt, aber auch gezeigt, wie
ausgeprägt die Solidarität der EU ist. Die nun beschlossene Maßnahme wird den
Mitgliedstaaten helfen, Ukrainerinnen und Ukrainern sowohl in der EU als auch
in ihrem Heimatland dadurch Hilfe zu leisten, dass die Lieferung
lebensrettender humanitärer Güter erleichtert wird. Genau das müssen wir jetzt
tun.“
Ausnahmeregelung für Hilfsgüter
Diese Ausnahmeregelung gilt rückwirkend ab dem 24. Februar
2022 und bis zum 31. Dezember 2022. Basierend auf dem Zollrecht der EU gilt sie
für Waren von staatlichen Organisationen und anerkannten Organisationen der
Wohlfahrtspflege.
Die Mitgliedstaaten hatten die EU-Kommission um diesen
Schritt gebeten. Die Schritte vereinfachen die großen Hilfeleistungen für die
vom Krieg betroffenen Ukrainer und Ukrainerinnen. Mehr als 6,2 Millionen Ukrainerinnen
und Ukrainer fanden Zuflucht in der EU, während fast 8 Millionen Menschen, die
ihre Häuser verlassen mussten, innerhalb der Ukraine flohen.
Der heutige Beschluss ergänzt die im April verabschiedeten
neuen MwSt-Vorschriften
Weitere Informationen:
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team
des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per E-Mail der telefonisch unter (030)
2280 2900.
Datum der Veröffentlichung
1 Juli 2022
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