Die Europäische Kommission konsultiert die Mitgliedstaaten, um den Befristeten Krisenrahmen für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft infolge der Aggression Russlands gegen die UkraineDiesen Link in einer anderen Sprache aufrufenDE••• anzupassen. Er wurde ursprünglich am 23. März angenommen, um die Wirtschaft im Zusammenhang mit dem Einmarsch Russlands in der Ukraine zu unterstützen.
Die für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsidentin der
Kommission, Margrethe Vestager, verwies gestern Abend darauf, dass der
russische Angriffskrieg auf die Ukraine auch Auswirkungen auf die EU-Wirtschaft
habe: „Daher schlagen wir vor, den Befristeten Krisenrahmen so anzupassen, dass
er die wichtigen und dringenden Ziele des REPowerEU-Plans widerspiegelt und
unterstützt: Die Diversifizierung der Energieversorgung muss beschleunigt
werden, damit wir noch schneller von fossilen Brennstoffen unabhängig werden.
Da die Krise fortdauert, schlagen wir zudem vor, den auf der Grundlage des
Rahmens zulässigen Beihilfehöchstbetrag anzuheben.“
Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen
Die anhaltende Invasion Russlands in der Ukraine hat direkte
und indirekte Auswirkungen auf die Wirtschaft und die Energiesituation. Daher
prüft die Kommission, ob der Befristete Krisenrahmen für staatliche Beihilfen
angepasst werden muss. Der Vorschlag, der den Mitgliedstaaten übermittelt
wurde, trägt auch dem Ziel der EU Rechnung, von fossilen Brennstoffen
unabhängig zu werden. Die Kommission konsultiert die die Mitgliedstaaten unter
anderem zu Änderungen in folgenden Bereichen:
Anpassung der Beihilfeobergrenzen in den Bestimmungen über
begrenzte Beihilfebeträge: Sie ermöglichen es den Mitgliedstaaten, Unternehmen
in allen von der Krise betroffenen Sektoren – einschließlich Landwirtschaft und
Fischerei – direkte Zuschüsse oder andere Formen der Beihilfe zu gewähren;
Die Notwendigkeit zusätzlicher Maßnahmen, um Investitionen
in erneuerbare Energien zu erleichtern. Dies betrifft auch erneuerbaren
Wasserstoff, Biogas und Biomethan, die Speicherung und erneuerbare Wärme
(einschließlich durch Wärmepumpen) im Einklang mit dem REPowerEU-Plan. Diese
Änderung würde es den Mitgliedstaaten ermöglichen, Systeme mit vereinfachten
Ausschreibungsverfahren einzurichten, die schnell umgesetzt werden können.
Gleichzeitig würde sie ausreichende Garantien zum Schutz gleicher
Wettbewerbsbedingungen vorsehen. Insbesondere könnten die Mitgliedstaaten
Regelungen für eine bestimmte Technologie ausarbeiten, die angesichts des
jeweiligen nationalen Energiemixes Unterstützung benötigt; und
Die Notwendigkeit zusätzlicher Maßnahmen, um die
Diversifizierung der Energieversorgung weiter zu beschleunigen und die
Abhängigkeit von importierten fossilen Brennstoffen durch Unterstützung von
Energieeffizienzmaßnahmen und Maßnahmen zur Dekarbonisierung von
Industrieprozessen zu verringern. Diese Änderung würde es den Mitgliedstaaten
ermöglichen, entweder (i) neue, auf Ausschreibungen basierende Regelungen
einzuführen oder (ii) Projekte ohne Ausschreibungen direkt zu unterstützen –
wobei der Anteil der öffentlichen Unterstützung pro Investition begrenzt ist.
Für kleine und mittlere Unternehmen sowie für besonders energieeffiziente Lösungen
wären spezielle Aufstockungsprämien vorgesehen.
In beiden neuen Abschnitten müssten die Mitgliedstaaten
sicherstellen, dass die Projekte innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens
umgesetzt werden, damit die REPowerEU-Ziele beschleunigt erreicht werden. Die
Mitgliedstaaten haben nun Gelegenheit, zu dem Vorschlagsentwurf der Kommission
Stellung zu nehmen.
Hintergrund
Die Europäische Kommission hat am 23. März 2022 einen
Befristeten Krisenrahmen für staatliche Beihilfen angenommen. Er versetzt die
Mitgliedstaaten in die Lage, den vorgesehenen Spielraum in den
Beihilfevorschriften zu nutzen, um die Wirtschaft infolge der Invasion der
Ukraine durch Russland zu stützen.
Der derzeit geltende Befristete Krisenrahmen sieht vor, dass
die Mitgliedstaaten folgende Arten von Beihilfen gewähren können:
Beihilfen begrenzter Höhe in jeglicher Form – bis zu 35.000
Euro für von der Krise betroffene Unternehmen, die in der Landwirtschaft,
Fischerei oder Aquakultur tätig sind; bis zu 400.000 Euro für von der Krise
betroffene Unternehmen aus anderen Wirtschaftszweigen;
Liquiditätshilfen in Form von staatlichen Garantien und
zinsvergünstigten Darlehen;
Beihilfen zur Entschädigung für die höheren Energiepreise.
Die Beihilfen können in jeglicher Form gewährt werden. Sie sollen die
Unternehmen, insbesondere energieintensive Unternehmen, von einem Teil der
Mehrkosten entlasten, die ihnen aufgrund der außergewöhnlich stark gestiegenen
Gas- und Strompreise entstehen. Die Gesamtbeihilfe je Empfänger darf sich zu
keinem Zeitpunkt auf mehr als 30 Prozent der beihilfefähigen Kosten oder mehr
als 2 Millionen Euro belaufen. Wenn dem Unternehmen Betriebsverluste entstehen,
können jedoch weitere Beihilfen erforderlich sein, um die Weiterführung der
betreffenden wirtschaftlichen Tätigkeit zu gewährleisten. Daher sind die
Beihilfeintensitäten bei energieintensiven Unternehmen höher, und die
Mitgliedstaaten können über diese Obergrenzen hinausgehende Beihilfen von bis
zu 25 Millionen Euro – bzw. bei Unternehmen, die in besonders betroffenen
Sektoren und Teilsektoren tätig sind, von bis zu 50 Millionen Euro – gewähren.
Von Russland kontrollierte Unternehmen, die mit Sanktionen
belegt wurden, können die Regelung nicht in Anspruch nehmen.
Der Befristete Krisenrahmen gilt bis zum 31. Dezember 2022.
Um für Rechtssicherheit zu sorgen, wird die Kommission vor Ablauf dieser Frist
prüfen, ob eine Verlängerung erforderlich ist.
Weitere Informationen:
Vollständige Pressemitteilung vom 11. Juli
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Befristeter Krisenrahmen für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft infolge der
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Aggression Russlands gegen die Ukraine
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Pressekontakt: Fabian Weber, Tel.: +49 (0) 30 2280-2250. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier
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des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per E-Mail oder telefonisch unter (030)
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Einzelheiten
Datum der Veröffentlichung
12 Juli 2022
Autor
Vertretung in Deutschland
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