Minister Stamp: Schaffen wichtige Voraussetzung zur Integration / Großes Interesse aus anderen Bundesländern
30. Mai 2022
Nordrhein-Westfalen
erweitert die Möglichkeiten der digitalen Registrierung von Schutzsuchenden.
Kinder,
Familie, Flüchtlinge und Integration
Nordrhein-Westfalen
erweitert die Möglichkeiten der digitalen Registrierung von Schutzsuchenden.
Asylsuchende werden mit der landeseigenen Software DiAs-PIK (Digitales
Asylverfahren, Personalisierungsinfrastruktur-Komponente) registriert.
Vertriebene aus der Ukraine müssen hingegen aufgrund einer EU-Richtlinie keinen
Asylantrag für einen Aufenthalt in einem EU-Staat stellen. Dennoch ist eine
Registrierung wichtig, damit sie unter anderem Zugang zum Arbeitsmarkt bekommen
können. Um auch diese Personen digital zu erfassen, hat das Ministerium für
Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration gemeinsam mit dem Landesbetrieb
Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) eine effiziente
Softwarelösung für DiAs-PIK entwickelt. Mit diesem Update löst
Nordrhein-Westfalen gleichzeitig die vom Bund zur Verfügung gestellten
Software- und Hardwarekomponenten für die Registrierung von Vertriebenen ab.
Mit der nun entwickelten Software werden die kommunalen Ausländerbehörden in
Nordrhein-Westfalen noch besser unterstützt.
Flüchtlingsminister
Joachim Stamp erklärt: „Nordrhein-Westfalen steht fest an der Seite der
Ukrainerinnen und Ukrainer. Mit der Weiterentwicklung von DiAs-PIK können wir
nun auch die Vertriebenen aus der Ukraine schnell und einfach digital
registrieren. Damit schaffen wir eine wichtige Voraussetzung zur Integration.“
Nordrhein-Westfalen
hat bislang rund 151.000 ukrainische Schutzsuchende in den Kommunen (Stand:
27.05.2022) aufgenommen. Zudem befinden sich aktuell 1.076 ukrainische
Schutzsuchende in den Landesunterkünften (Stand: 30.05.2022).
Bereits im Jahr 2021 konnte die im Auftrag des Landes von IT.NRW entwickelte
Software DiAs-PIK zur Registrierung von Asylsuchenden nach der Zertifizierung
durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik erfolgreich im
Asylprozess in Nordrhein-Westfalen eingesetzt werden. Dabei wurden neben den
personenbezogenen auch erkennungsdienstliche Merkmale wie Fingerabdrücke und
biometrische Bilder erfasst. Bevor dieses Tool jedoch für die Registrierung von
Vertriebenen aus der Ukraine genutzt werden konnte, war es erforderlich, die
Software in vielfacher Hinsicht an neue Rahmenbedingungen anzupassen. Hierzu
gehörte die Aufnahme spezieller Merkmale für die Personengruppe der
Vertriebenen und die Entkoppelung vom bisherigen in der Software abgebildeten
Asylprozess. Neben der Entwicklung der Software hat das Integrations- und
Flüchtlingsministerium IT.NRW in den Jahren 2020 und 2022 beauftragt, die
Hardware für rund 100 Registrierungsstationen in Nordrhein-Westfalen zu beschaffen
und kurzfristig die technische Infrastruktur bereitzustellen.
DiAs-PIK ist über Schnittstellen mit allen relevanten Computersystemen des
Bundes verbunden; hier insbesondere das Ausländerzentralregister (AZR) und das
automatisierte Fingerabdruck-Identifizierungs-System (AFIS) des
Bundeskriminalamts. Durch die Kompatibilität ist sichergestellt, dass
Flüchtlinge eindeutig identifiziert und Doppelregistrierungen vermieden werden
können. DiAs-PIK findet bundesweit Beachtung: Inzwischen haben mehrere Bundesländer
ihr Interesse daran bekundet, die für Nordrhein-Westfalen entwickelte Lösung zu
übernehmen.
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