Ab dem 1. Juni 2022 wechseln ukrainische Geflüchtete vom
Asylbewerberleistungsbezug (AsylbLG) in die Grundsicherung für Arbeitsuchende
(SGB II)
31. Mai 2022
Die Jobcenter in Nordrhein-Westfalen bereiten sich mit
Hochdruck auf den Übergang der ukrainischen Kriegsgeflüchteten in die
Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) vor, der ab dem 1. Juni 2022
vorgesehen ist. Für die entsprechende Organisation und Umsetzung der
Entscheidung der Ministerpräsidentenkonferenz hatten die Jobcenter nur wenige
Wochen Zeit.
Die Jobcenter in
Nordrhein-Westfalen bereiten sich mit Hochdruck auf den Übergang der
ukrainischen Kriegsgeflüchteten in die Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB
II) vor, der ab dem 1. Juni 2022 vorgesehen ist. Für die entsprechende
Organisation und Umsetzung der Entscheidung der Ministerpräsidentenkonferenz
hatten die Jobcenter nur wenige Wochen Zeit. Klar dabei ist: Die Betreuung
einer voraussichtlich sechsstelligen Zahl neuer Anspruchsberechtigter in so
kurzer Zeit stellt eine große Herausforderung dar.
„Ich
begrüße es ausdrücklich, dass sich ukrainischen Kriegsgeflüchteten mit dem
Übergang in das SGB II ganz neue Chancen in unserem Land eröffnen. Wir müssen
aber auch wissen: Nach den uns vorliegenden Zahlen kann sich die Zahl der
Leistungsberechtigten in Nordrhein-Westfalen auf einen Schlag um fast zehn
Prozent erhöhen. An einen Zuwachs in dieser Größenordnung – innerhalb dieser
kurzen Zeit – kann ich mich nicht erinnern“, so Arbeitsminister Karl-Josef
Laumann. „Daher kann ich mir auch gut vorstellen, dass es in den nächsten Tagen
an der einen oder anderen Stelle etwas ruckeln kann. Ich bin aber sehr
zuversichtlich, dass es gemeinsam mit den Jobcentern, der Regionaldirektion der
Bundesagentur für Arbeit, dem Integrationsministerium und den Ausländerbehörden
sowie mit vielen weiteren Partnern gelingen wird, diese große Herausforderung
bestmöglich zu meistern.“
Der
sogenannte Rechtskreiswechsel bietet den Kriegsgeflüchteten große Chancen, weil
ihnen neben höheren Geldleistungen und der Pflichtversicherung in der
gesetzlichen Krankenversicherung auch alle Instrumente der Arbeitsförderung und
Integration zur Verfügung stehen. Die Jobcenter begleiten zudem auch
Anerkennungsverfahren und ermöglichen den Geflüchteten die Teilnahme an Sprach-
und Integrationskursen.
Hintergrund:
Auf
der Grundlage der „Massenzustrom-Richtlinie“ der Europäischen Union und dem
„Sofort- und Einmalzahlungsgesetz“ des Bundes, das auch den Zugang der
ukrainischen Geflüchteten in das SGB II regelt, haben Geflüchtete aus der
Ukraine einen unmittelbaren Zugang zum Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. Mit dem
Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 7. April 2022 haben sie darüber
hinaus ab dem 1. Juni 2022 einen Anspruch auf SGB-Leistungen.
Der
Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II besteht, wenn die ukrainischen
Kriegsgeflüchteten im Ausländerzentralregister (AZR) registriert sind und einen
Aufenthaltstitel nach § 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) oder eine sogenannte
Fiktionsbescheinigung, die auf einen Aufenthaltstitel verweist, erhalten haben.
Hier sind die Jobcenter auf die Vorarbeiten der Ausländerbehörden angewiesen.
Die Ausländerbehörden arbeiten mit großer Kraftanstrengung daran, dass die
ukrainischen Geflüchteten am 1. Juni 2022 diese aufenthaltsrechtlichen
Voraussetzungen erfüllen.
Sollte
dies aufgrund der Vielzahl der Personen nicht in allen Fällen gelingen, muss
aber niemand befürchten, keine Leistungen für den Lebensunterhalt
einschließlich der Unterkunftskosten zu erhalten: Selbst, wenn keine
Ersatzbescheinigung, Fiktionsbescheinigung oder Aufenthaltserlaubnis zum 1.
Juni ausgestellt wird, ist der Lebensunterhalt der Geflüchteten über das
Asylbewerberleistungsgesetz sichergestellt. Hilfreich ist zudem die Regelung,
dass die Asylbewerberleistungen für eine Übergangszeit weitergezahlt werden, so
dass es zu keinen Unterbrechungen bei den Geldleistungen an die ukrainischen
Geflüchteten kommt.
Den
ukrainischen Kriegsgeflüchteten wird dieser Rechtskreiswechsel so unkompliziert
und unbürokratisch wie möglich gemacht, denn der Antrag auf Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz gilt gleichzeitig auch als Antrag auf Leistungen
nach dem SGB II. Die Arbeitsagentur stellt Ausfüllhinweise für einen SGB-II-Antrag
und das Merkblatt „Grundsicherung einfach erklärt“ u.a. in ukrainischer, russischer
und englischer Sprache zur Verfügung https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/rd-bb/antragstellung-jobcenter-gefluchtete-ukraine).
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