Verordnungsentwurf für Anpassungsbeihilfe geht in Länder- und Verbändeanhörung
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
(BMEL) nimmt den nächsten Schritt auf dem Weg zu zielgerichteten Hilfen für die
Landwirtschaft: Insgesamt sollen 180 Millionen Euro an die landwirtschaftlichen
Betriebe ausgezahlt werden, die besonders unter Folgen des Ukraine-Kriegs
leiden.
Dazu sind zwei Hilfsprogramme in Vorbereitung: Zum einen hat
das BMEL vergangenen Freitag die Länder- und Verbändeanhörung zum Entwurf der
"Verordnung zur Gewährung einer außergewöhnlichen Anpassungsbeihilfe für
Erzeuger in bestimmten Agrarsektoren" eingeleitet. Anspruchsberechtigt
sollen Betriebe des Freilandgemüsebaus, des Obst- und Weinbaus sowie der
Geflügel- und Schweinehaltung sein. Zum anderen ist ein Kleinbeihilfeprogramm
in Vorbereitung, von dem Obst- und Gemüsebetriebe mit geschützter Produktion
und flächenlose Tierbetriebe aus den genannten Tierhaltungssektoren profitieren
sollen.
Mit der "Verordnung zur Gewährung einer
außergewöhnlichen Anpassungsbeihilfe für Erzeuger in bestimmten
Agrarsektoren" sollen die nationalen Rechtsgrundlagen geschaffen werden,
um die von den Folgen des völkerrechtswidrigen Angriffs Russlands auf die
Ukraine besonders betroffenen Betriebe finanziell zu entlasten. Die
Anpassungsbeihilfe ist an Nachhaltigkeitskriterien geknüpft: Voraussetzung ist,
dass die Betriebe im Jahr 2021 eine sogenannte Greening-Prämie erhalten haben –
ein Element aus der EU-Agrarförderung, das zu einer klima- und
umweltförderlichen Bewirtschaftung verpflichtet. Dadurch können der Kreis der
berechtigten Betriebe eindeutig bestimmt und die Gelder ohne Antragsverfahren
ausgezahlt werden. Die individuelle Beihilfe soll sich nach den Flächen- und
Tierzahlen richten, die bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten
und Gartenbau (SVLFG) hinterlegt sind. Die SVLFG soll die Anpassungsbeihilfe
deshalb auch an die Landwirtinnen und Landwirte auszahlen. Mit der Fördersumme
können etwa 40 Prozent der vom Thünen-Institut ermittelten Gewinnveränderungen
ausgeglichen werden. Damit möglichst viele Betriebe profitieren können, soll
die Anpassungsbeihilfe auf 15.000 Euro pro Unternehmen begrenzt werden. Eine Auszahlung
soll bis spätestens 30. September 2022 erfolgen.
Für Landwirtinnen und Landwirte, die keine Greening-Prämie
erhalten haben und sich daher nicht für eine Anpassungsbeihilfe qualifizieren,
bereitet das BMEL ein Kleinbeihilfenprogramm vor. Voraussetzung ist auch hier,
dass die Betriebe zu einem Sektor gehören, der von den wirtschaftlichen Folgen
des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine besonders betroffen ist.
Für die Anpassungsbeihilfe und das Kleinbeihilfeprogramm
stehen insgesamt 180 Millionen Euro bereit. Hiervon kommen 60 Millionen Euro
von der EU. Der Großteil – 120 Millionen Euro – stammt aus dem Haushalt des
BMEL. Die Anpassungsbeihilfe wird in Umsetzung der Delegierten Verordnung (EU)
2022/467 der Kommission vom 23. März 2022 über eine außergewöhnliche
Anpassungsbeihilfe für Erzeuger in den Agrarsektoren gewährt.
Den Entwurf der "Verordnung zur Gewährung einer
außergewöhnlichen Anpassungsbeihilfe für Erzeuger in bestimmten
Agrarsektoren" finden Sie hier.
20. Jun 2022
https://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/81-anpassungsbeihilfe-ukraine-krieg.html
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