Immer mehr Menschen flüchten vor dem Krieg aus der Ukraine nach Deutschland. Einmal hier angekommen, strömt viel Neues auf sie ein. Die Verbraucherzentralen haben daher die wichtigsten Informationen zusammengestellt, an wen sie sich wenden können - von der Registrierung bis zur Unterbringung.
Das Wichtigste in Kürze:
Sind Sie wegen des Kriegs aus der Ukraine nach Deutschland
gekommen oder helfen Sie solchen Personen? Die Verbraucherzentralen haben für
Sie die wichtigsten Informationen und Hinweise beim Ankommen in Deutschland
zusammengestellt.
Die Informationen entsprechen jeweils den Erkenntnissen zum
Zeitpunkt der Veröffentlichung. Sie können sich aber stets ändern.
Wenn uns neue gesicherte Erkenntnisse vorliegen, passen wir
die Informationen an.
Inhaltsverzeichnis
o Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen
o Mobilität: Bus und Bahn für geflüchtete Ukrainer:innen
derzeit kostenlos
o Unterkunft und Registrierung
o Telefonie- und Internettarife
o Geldtransfer von der und in die Ukraine
o Kontoeröffnung in Deutschland
o Beratung zu verbraucherrechtlichen Themen: Die
Verbraucherzentralen helfen
Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen
Ukrainische Staatsangehörige können für Kurzaufenthalte (bis
zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen) visumfrei in die EU und
damit auch nach Deutschland einreisen, wenn sie einen biometrischen Reisepass
besitzen. Haben Sie keinen biometrischen Reisepass, brauchen Sie ein
Schengen-Visum, um nach Deutschland einzureisen. Das gilt auch für Menschen aus
anderen Staaten, die in der Ukraine einen Wohnsitz haben – etwa Studierende aus
Drittländern.
Das Schengen-Visum können Sie in den deutschen
Auslandsvertretungen in den Nachbarstaaten der Ukraine beantragen. Es gilt
zunächst für 90 Tage und muss anschließend verlängert werden. Stellen Sie
hierzu einen Antrag auf Verlängerung Ihres Schengenvisums aus humanitären
Gründen.
Aktuelle Informationen in ukrainischer Sprache finden Sie
auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes und des Bundesministeriums des
Inneren und für Heimat.
Die Europäische Union hat sich auf ein vereinfachtes
Verfahren zur Aufnahme von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine verständigt.
Damit müssen ukrainische Staatsangehörige, die seit dem 24. Februar 2022 als
Folge der militärischen Invasion durch Russland aus der Ukraine vertrieben
worden sind, kein Asylverfahren durchlaufen. Sie können stattdessen einen
Antrag auf vorübergehenden Schutz bei der zuständigen Ausländerbehörde im
Aufenthaltsort stellen, um eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Dies gilt
auch für Staatenlose und Staatsangehörige anderer Drittländer, die sich
rechtmäßig in der Ukraine aufhielten und nicht sicher und dauerhaft in ihr
Herkunftsland oder ihre Herkunftsregion zurückkehren können.
Weitere wichtige Informationen zur Einreise und zum
Aufenthalt für Menschen aus der Ukraine in ukrainischer Sprache finden Sie auf
Українa. Zu weiteren Beratungsangeboten über Flucht und Migration informieren
Sie sich am besten bei den lokalen Behörden.
Mobilität: Bus und Bahn für geflüchtete Ukrainer:innen
derzeit kostenlos
In Deutschland gibt es verschiedene Arten von Fernzügen (IC,
EC und ICE) und Nahverkehrszügen (z.B. RB, RE) der Deutschen Bahn. Zudem gibt
es auch andere Anbieter im Fernverkehr wie Flixtrain, ÖBB oder Thalys
International. In den Bundesländern und Kommunen gibt es darüber hinaus
regionale Nahverkehrszüge anderer Anbieter und den öffentlichen
Personennahverkehr (ÖPNV) in Städten (z.B. in Berlin: U-Bahn, S-Bahn, Tram).
Seit dem 3. März 2022 benötigen Ukraine-Flüchtende, die aus
Polen, Tschechien, Österreich mit einem Zug nach Deutschland einreisen, keine
Fahrkarte. Die Deutsche Bahn erleichtert Ihnen anschließend auch die
Weiterreise in Deutschland mit dem kostenlosen Ticket "helpukraine".
Sie können dieses Ticket in allen DB-Reisezentren und DB-Agenturen in
Deutschland erhalten. Es gilt für Fahrten im Fern- und Nahverkehr. Sie können
damit kostenfrei zu jedem Zielbahnhof fahren.
Zudem können Ukrainer:innen, die aufgrund des Krieges aus
ihrem Land flüchten und nach Deutschland einreisen, kostenlos alle Busse und
Bahnen des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) nutzen. Dies gilt für alle
Nahverkehrszüge (S-Bahn, Regionalbahn, Regionalexpress, etc.) sowie für alle
U-, Straßen-, Stadtbahnen und Busse. Als Fahrausweis dienen entweder so
genannte "0-Euro-Tickets", wie sie beispielsweise von der Deutschen
Bahn im Fernverkehr ausgestellt werden, oder auch ein gültiges Ausweisdokument.
Sie haben Fragen dazu? Auf der Website der Deutschen Bahn
bekommen Sie Informationen auch in ukrainischer Sprache.
Unterkunft und Registrierung
Wenn Sie die Möglichkeit haben, in Deutschland bei Freunden
oder Verwandten unterzukommen, gilt: Da Sie sich als ukrainische:r
Staatsbürger:in mit biometrischem Reisepass oder mit Schengen-Visum legal in
Deutschland aufhalten, müssen Sie sich innerhalb der ersten 90 Tage, gerechnet
ab Ihrem Erstaufenthalt in der EU, nicht registrieren.
Brauchen Sie Unterstützung – etwa eine Unterkunft oder
Versorgung, wenden Sie sich bitte an Erstaufnahmeeinrichtungen oder
Ankunftszentren. Dort registrieren Sie sich und bekommen eine Erstversorgung,
Hygieneartikel und drei Mahlzeiten am Tag. In den nächsten Tagen nach Ihrer
Ankunft bekommen Sie Informationen darüber, wie das Verfahren abläuft, um einen
Aufenthaltstitel gewährt zu bekommen.
Sie haben ebenfalls die Möglichkeit, bei Privatpersonen
unterzukommen. Hierfür können Sie noch vor Ihrer Einreise eine Anfrage stellen.
Das geht zum Beispiel auf dieser Website.
Bitte beachten Sie, dass Sie erst dann eine Bescheinigung,
wie z.B. einen Ankunftsnachweis oder eine Anlaufbescheinigung, bekommen, wenn
Sie sich in einer Aufnahmeeinrichtung oder Ausländerbehörde registriert haben.
Diese Bescheinigung können Sie bei zuständigen Leistungsbehörden vorlegen und
dann Sozialhilfe und medizinische Versorgung bekommen.
Telefonie- und Internettarife
In Deutschland gibt es mehrere Mobilfunkbetreiber, die
Tarife mit oder ohne Vertrag anbieten. Viele Handyverträge laufen über
mindestens zwei Jahre. Empfehlenswert sind Prepaid-Tarife ohne Vertragsbindung,
die zum Teil auch eine Allnet- bzw. Daten-Flatrate enthalten. Falls Sie sich
für einen Handyvertrag entscheiden, vergleichen Sie mehrere Angebote und achten
Sie nicht nur auf den Preis, sondern auf Laufzeiten sowie inbegriffene
Leistungen wie Tarife, Datenvolumen oder Auslandsflatrates.
Die Telefondienstanbieter Deutsche Telekom, Vodafone und O2
(Telefonica) sowie deren Partnermarken (darunter Congstar von Telekom, sowie
die Prepaid-Marken Aldi Talk, Penny Mobil oder ja!mobil) bieten aktuell
kostenlose Telefonate und SMS aus dem deutschen Festnetz und Mobilfunknetz in
die Ukraine an. Auch Roaming in der Ukraine wird kostenfrei. Nach Angaben der
Anbieter sind Anrufe, SMS und MMS in die Ukraine bis mindestens 31. März 2022
kostenlos möglich.
Kostenlose SIM-Karten
In Deutschland stellt die Telekom in Koordination mit dem
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bis zum 30. Juni 2022 kostenlose SIM-Karten mit unbegrenztem
Datenvolumen und unlimitierter Telefonie zur Verfügung. Aus der Ukraine
geflüchtete Erwachsene und Jugendliche ab 14 Jahren bekommen die kostenlose
SIM-Karte über offizielle Hilfsorganisationen oder in den Telekom-Shops.
Auch der Anbieter Vodafone stellt über Flüchtlingsheime
SIM-Karten zum Telefonieren und Surfen innerhalb der ersten drei Monate
kostenlos zur Verfügung. Darüber hinaus stellt o2 Telefónica kostenlose
SIM-Karten mit einer monatlichen Flatrate für Anrufe sowie einem monatlichen
Datenvolumen für Geflüchtete aus der Ukraine bereit.
Geldtransfer von der und in die Ukraine
Wenn Sie von Deutschland aus Geld in die Ukraine überweisen
wollen, haben Sie die Möglichkeiten einer Auslandsüberweisung bei einer Bank
oder eines Geldtransfers über verschiedene Anbieter.
Bei einer Auslandsüberweisung müssen Sie bei der Bank ein
spezielles Formular ausfüllen. Bei Überweisungen in Nicht-EU-Länder können
Gebühren anfallen, die sowohl von der Bank des Empfängers als auch von der Bank
in Deutschland erhoben werden. Auf dem Formular können Sie festlegen, ob Sie
alle Kosten übernehmen, die Kosten zwischen Ihnen und dem:der Empfänger:in geteilt
werden oder dieser die Kosten komplett übernehmen soll. Die Ausführung ist nur
in den aufgeführten Währungen möglich.
Für Auslandsaufträge gelten gesonderte Konditionen, die Sie
dem Preis- und Leistungsverzeichnis der jeweiligen Bank entnehmen können.
Erkundigen Sie sich vorab auch wegen eventueller aktueller Sonderkonditionen
für Überweisungen in die Ukraine.
Gut zu wissen: Die Gebühren für Auslandsüberweisungen in die
Ukraine können bis zu zehn Prozent der Überweisungssumme betragen. Transferieren
Sie zum Beispiel 1000 Euro, müssen Sie mit Gebühren von bis zu 100 Euro pro
Überweisung rechnen.
Unter bestimmten Voraussetzungen sind deshalb
Geldtransferanbieter (z.B. Western Union, Moneygram, Wise) eine
kostengünstigere Alternative. Sie zahlen in Deutschland einen Betrag in Euro
ein und Ihr:e Empfänger:in kann sich den Geldtransfer je nach Verfügbarkeit und
Service schon nach wenigen Minuten an einem beliebigen Standort des jeweiligen
Anbieters in der Ukraine in Hryvnia (UAH) auszahlen lassen.
Für den Transfer müssen oft keine Gebühren gezahlt werden,
denn eine Einnahmequelle solcher Anbieter ist der Währungsumtausch. Vergleichen
Sie deshalb bei der Wahl eines Geldtransferanbieters sowohl die
Transfergebühren als auch die Wechselkurse. Gebühren, Wechselkurse und Steuern
können abhängig von Anbieter, Vertriebskanal und -standort variieren und ohne
vorherige Ankündigung geändert werden. Sie können Gebühren und Wechselkurse der
jeweiligen Anbieter auch vorab über das Vergleichsportal Geldtransfair vergleichen.
Es wird vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (BMZ) finanziert.
Bevor Sie eine Auslandsüberweisung oder einen Geldtransfer
in die Ukraine tätigen, sollten Sie sich über die aktuelle Lage vor Ort
erkundigen. Denn aufgrund des Kriegsgeschehens in der Ukraine ist es für die
Banken auch außerhalb der Kampfzonen schwierig, ihren normalen Betrieb
aufrechtzuerhalten. Dadurch kann es zu Verzögerungen bei Überweisungen kommen.
Zudem können ukrainische Banken aufgrund von Devisenmangel oft nur Auszahlungen
in Hryvnia (UAH) vornehmen, die wegen Bargeldmangel auch limitiert sein können.
Kontoeröffnung in Deutschland
Ein Konto ist wichtig, um am Gesellschaftsleben teilzuhaben.
Zum Beispiel, um Rechnungen zu bezahlen, denn viele Dinge werden in Deutschland
über das Konto bezahlt, darunter Miete, Strom oder Gas. Aber auch um Geld zu
bekommen, wie etwa Lohn, Gehalt oder Sozialhilfe, und um es sicher
aufzubewahren, empfehlen wir, ein Konto zu eröffnen.
Jede Bank muss Ihnen ein Konto anbieten. Das nennt sich
Basiskonto. Wenn Sie über keinen gültigen Lichtbildausweis verfügen, müssen die
Banken auch ein ukrainisches Ausweisdokument akzeptieren. Sie müssen dann aber
zusätzlich ein Dokument einer deutschen Behörde (insbesondere Anlaufbescheinigung,
Fiktionsbescheinigung oder Meldebescheinigung) vorlegen (Aufsichtsmitteilung
der BaFin).
Die Bank selbst können Sie frei wählen. Sie sollten bei der
Wahl unter anderem darauf achten, wo Sie Geld kostenlos abheben können und wie
hoch die Gebühren für die Kontoführung sind. Hilfreich bei der Kontoeröffnung
kann ein Dolmetscher sein, wenn Sie nicht so gut Deutsch oder Englisch
sprechen. Es ist besser nachzufragen, wenn Sie etwas nicht richtig verstanden
haben.
Mehr zum Thema lesen Sie in diesem Artikel.
Beratung zu verbraucherrechtlichen Themen: Die
Verbraucherzentralen helfen
Falls Sie Fragen rund um verbraucherrechtliche Themen haben,
können Sie sich bei der Verbraucherzentrale beraten lassen. Sie ist eine
unabhängige Organisation (NGO), die sich für Verbraucher:innen einsetzt und
Ihnen bei Problemen mit Unternehmen hilft.
Bei diesen Themen können wir Sie unterstützen:
Telefonverträge und Handytarife,
Internetbestellungen, zum Beispiel wenn Sie mit dem Produkt
unzufrieden sind,
Rechnungen, die Sie bekommen haben, obwohl Sie nichts
bestellt haben,
Verträge mit einem Energieversorger, zum Beispiel dem
Stromanbieter,
Bankkonten in Deutschland und Überweisungen ins Ausland,
Versicherungen, die Sie in Deutschland benötigen.
Beratung bei Fragen zum Rundfunkbeitrag, zur Befreiung oder
Ermäßigung: Kostenlos in den Verbraucherzentralen Schleswig Holstein, Hamburg,
Niedersachsen, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern sowie Berlin und Brandenburg
Die Verbraucherzentrale gibt es in Deutschland in jedem
Bundesland.
Weitere Informationen und Unterstützung finden Sie auch auf
dieser Website der Bundesregierung.
Dieser Inhalt wurde von der Gemeinschaftsredaktion in
Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale Brandenburg für
das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt.
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