(PresseBox) (Berlin, )
Aus der Ukraine geflüchtete Personen, die in Deutschland studieren wollen, haben derzeit keinen Anspruch auf staatliche Bildungsfinanzierung wie BAföG. Um die Finanzierungslücke zu schließen, weitet die CHANCEN eG ihr Finanzierungsangebot für Geflüchtete während ihres Studiums oder Bootcamps aus.
Um aus der Ukraine geflüchteten Menschen möglichst unkompliziert Zugang zu Bildung zu ermöglichen, erweitert die CHANCEN eG ab sofort ihre Förderkriterien um den Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG.
Studieninteressierte aller Nationalitäten können sich für die Studienfinanzierung bewerben, wenn sie zwei der drei folgenden Voraussetzungen erfüllen: Einen Wohnsitz in Deutschland, einen qualifizierenden Bildungsabschluss in Deutschland oder relevante internationale Arbeitserfahrung. Unter das Kriterium “Wohnsitz in Deutschland” fällt nun auch der Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG, den ukrainische Geflüchtete derzeit im Regelfall erhalten.
Somit können sich alle Geflüchteten aus der Ukraine, die diese Voraussetzung sowie eine der beiden weiteren Kriterien (Abschluss oder Arbeitserfahrung) erfüllen, für einen umgekehrten Generationenvertrag (UGV) zur Finanzierung von Studiengebühren an einem Partnerinstitut der CHANCEN eG in Deutschland bewerben. Eine Übersicht über die Partner der Bildungsgenossenschaft findet sich hier.
Finanzierung des Lebensunterhaltes
Da Geflüchtete aus der Ukraine aktuell kein staatliches BAföG zur Finanzierung ihrer Lebenshaltungskosten im Studium erhalten, stellt die Genossenschaft darüber hinaus 100.000 € für die Finanzierung von UGVs zur Verfügung. Dieses Angebot richtet sich an Geflüchtete, die Wirtschaft oder Medizin an einer staatlichen Hochschule in Deutschland studieren. Voraussetzung zur Bewerbung ist ebenfalls das Erfüllen von zwei der drei genannten Kriterien.
Das Finanzierungsangebot
Die CHANCEN eG bietet Geflüchteten die Möglichkeit der Bewerbung um einen UGV. In diesen Verträgen verpflichten sich Studierende zu einer einkommensabhängigen Rückzahlung der Bildungsausgaben. Die Finanzierung ist sozialverträglich gestaltet: Die Rückzahlung beginnt erst ab dem Erreichen eines Mindesteinkommens von 27.000 € und richtet sich nach den finanziellen Möglichkeiten der Geförderten.
Breites Bildungsangebot
Die CHANCEN eG bietet finanzielle Unterstützung bei über 100 Studiengängen und Kursen an privaten und öffentlichen Bildungsinstituten. Darunter fallen viele englischsprachige Kurse in den Bereichen IT, Wirtschaft, Medizin und Politik. Geflüchteten soll damit ermöglicht werden, ein bereits begonnenes Studium in diesen Bereichen zu beenden, ein neues Studium zu beginnen oder sich im Rahmen eines IT-Bootcamps innerhalb weniger Monate für den deutschen Arbeitsmarkt zu qualifizieren.
Förderung auch für Geflüchtete mit humanitärem Aufenthaltstitel möglich
Geflüchtete, die einen humanitären Aufenthaltstitel nach § 25 AufenthG besitzen, erfüllen bereits seit längerem diesen Teil der Bewerbungskriterien. Denn auch dieses Kriterium fällt unter die Kategorie “Wohnsitz in Deutschland”. Auch sie können sich daher um einen UGV bewerben.
Alle Voraussetzungen zur Förderung sind hier detailliert aufgelistet: https://chancen-eg.de/foerderungsvoraussetzungen
Geflüchtete, welche die Förderungsvoraussetzungen der CHANCEN eG nicht erfüllen oder ein aktuell von der CHANCEN eG nicht gefördertes Fach studieren wollen, sind eingeladen, ihre Studienwünsche und ihren Finanzierungsbedarf in dieses Formular einzutragen. Gemeinsam mit ihrer Partnerorganisation Malengo analysiert die CHANCEN eG den Bedarf und versucht, Lösungen für diese Geflüchteten zu finden.
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