Der Krebsinformationsdienst am Deutschen Krebsforschungszentrum beantwortet Anfragen von krebskranken Flüchtlingen aus der Ukraine sowie deren Angehörigen. Hier finden Sie notwendige Basisinformationen und Anlaufstellen.
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Wie hilft der Krebsinformationsdienst weiter? Der
Krebsinformationsdienst wird unter dieser URL zeitnah und fortlaufend
Informationen zu Ansprechpartnern einstellen, die für geflüchtete Krebspatientinnen
und Krebspatienten aus der Ukraine relevant und wichtig sind.
Deshalb lohnt es sich, diese URL regelmäßig aufzurufen, wenn
Sie auf der Suche nach entsprechenden Informationen sind.
Der Krebsinformationsdienst beantwortet außerdem E-Mail-Anfragen
krebskranker Flüchtlinge aus der Ukraine sowie deren Angehörigen auf Deutsch,
Englisch, Ukrainisch und Russisch unter krebsinformationsdienst@dkfz.de.
Bitte beachten: Wegen der notwendigen Übersetzung der
Anfragen kann die Beantwortung fremdsprachlicher Anfragen etwas länger als die
üblichen 2 Werktage dauern.
Ukrainische Flüchtlinge, die medizinische Hilfe benötigen,
erhalten normalerweise in Deutschland zunächst eine Basisversorgung nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz. Diese Basisversorgung umfasst zwar weniger
Leistungen als die deutsche gesetzliche Krankenversicherung, gewährleistet aber
die notwendige medizinische Versorgung.
Für Krebspatientinnen und Krebspatienten bedeutet dies in
der Regel, dass die erforderliche onkologische Behandlung fortgesetzt oder auch
begonnen wird.
Ist es im Einzelfall aus medizinischen Gründen erforderlich,
umfasst die medizinische Versorgung nach Asylbewerberleistungsgesetz auch die
Kosten für Transporte bei Verlegungen in andere Krankenhäuser innerhalb von
Deutschland sowie Fahrtkosten. Die Entscheidung darüber trifft die zuständige
Behörde.
Wichtig für betroffene ukrainische Krebserkrankte
Momentan dürfen sich Personen aus der Ukraine bis zu 90 Tage
in Deutschland auch ohne Visum oder Asyl aufhalten.
Wenn Sie Krebs haben und eine medizinische Versorgung
brauchen, ist wichtig, dass Sie sich an Ihrem Aufenthaltsort bei der Gemeinde
oder Ausländerbehörde registrieren. Denn nur so haben Sie Zugang zu den hier
genannten medizinischen Leistungen. Diese Gemeinde beziehungsweise das dort
ansässige Sozialamt ist dann dafür zuständig, entsprechende medizinische
Leistungen zu gewähren.
Wichtig zu wissen: Wenn Sie entscheiden, sich ohne
entsprechende Registrierung in Deutschland aufzuhalten, haben Sie einen
"Touristen-Status". Das bedeutet, Sie müssen alle medizinischen
Leistungen selber bezahlen, es sei denn sie haben eine
Auslandsreiseversicherung.
Nach der Registrierung erhalten die Menschen aus der Ukraine
eine Bescheinigung (Ankunftsnachweis oder Anlaufbescheinigung).
Wichtig zu wissen: Mit dieser Bescheinigung kann man in der
Regel nicht direkt in eine Klinik oder eine ärztliche Praxis gehen.
Abhängig vom Bundesland und auch der zuständigen Gemeinde
gibt es nach der Registrierung 2 verschiedene Verfahren, wie geflüchtete
Menschen medizinische Versorgung erhalten können.
Behandlung mit Behandlungsschein: Meist erhalten ukrainische
Geflüchtete nach der Registrierung bei der örtlich zuständigen Stelle, wie dem
Sozialamt oder der Ausländerbehörde einen Behandlungsschein. Diesen müssen sie
zum Arzt oder in die Klinik mitnehmen, damit die Abrechnung mit den deutschen
Behörden erfolgen kann. Der genaue Ablauf kann sich jedoch in den einzelnen
Bundesländern, Städten oder Gemeinden unterscheiden. So ist es zum Beispiel
möglich, dass der Behandlungsschein festlegt, bei welchem Arzt die Behandlung
stattfinden muss. Im Behandlungsschein kann auch eine Gültigkeitsdauer
festgelegt werden. Überweisungen an Facharztpraxen oder Einweisungen in
Kliniken müssen teilweise durch die zuständige Stelle, etwa das Sozialamt oder die
Gemeinde genehmigt werden.
Behandlung mit Versichertenkarte: In manchen Bundesländern
rechnen die Behandler die medizinische Versorgung nach einiger Zeit direkt über
die Krankenkassen ab, ohne Behandlungsscheine. Geflüchtete erhalten dafür eine
Versicherungskarte. Beispiele sind Berlin, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen,
Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen. Um den
Zeitraum zwischen der Meldung bei der Krankenkasse und dem Erhalt der Karte zu
überbrücken, händigt die Krankenkasse zunächst eine sogenannte „vorläufige
Betreuungsbescheinigung" aus. Patientinnen und Patienten müssen diese
Betreuungsbescheinigung und später die Versicherungskarte in der Praxis oder
Klinik vorlegen.
Kliniksuche: Geflüchtete Krebspatienten sollten am besten
frühzeitig mit ihrer zuständigen Behörde und der Wunschklinik klären, ob dort
eine Behandlung möglich ist.
Gut zu wissen: Es gibt in vielen Orten Deutschlands auch
Unterstützungsangebote, die Geflüchteten zunächst unbürokratisch Zugang zu medizinischer
Versorgung ermöglichen.
Geduld gefragt
Inzwischen erreichen den Krebsinformationsdienst immer
häufiger Rückmeldungen von ukrainischen Krebsbetroffenen, dass die medizinische
Versorgung nicht so schnell sichergestellt ist, wie erhofft oder wie es
notwendig wäre. Insbesondere der Registrierungsprozess verzögert sich. Hier
gilt es zu beachten:
Auch wenn sich die Registrierung unverschuldet verzögert,
kann laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und dem
Bundesinnenministerium (BMI) schon die Bitte um Unterstützung bei der
zuständigen Behörde oder gegenüber einem Krankenhaus ausreichen, damit
geflüchtete Ukrainer und Ukrainerinnen Anspruch auf medizinische Versorgung
nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben. Denn: Diese Bitte gelte als
Schutzgesuch.
Selbst wenn es mit der Registrierung, der Ausstellung des
Ankunftsnachweises oder des Behandlungsscheins nicht vorangeht: Nehmen Sie
trotzdem möglichst frühzeitig mit einer Klinik oder einer ärztlichen Praxis
Kontakt auf, um zu klären, wie die Krebsbehandlung fortgesetzt oder begonnen
werden kann. Hier eignen sich auch die Anlaufstellen, die die Deutsche
Krebsgesellschaft (DKG) zusammengestellt hat.
Nicht jeder Ort in Deutschland ist gleichermaßen gut
aufgestellt, die medizinische Versorgung ukrainischer Geflüchteter
sicherzustellen. Sie sollten sich darauf einstellen, für die Krebsbehandlung
möglicherweise den Ort wechseln zu müssen.
Wenn Sie aus der Ukraine stammen und Krebs haben, melden Sie
sich bei entsprechenden Problemen beim Krebsinformationsdienst. Wir versuchen,
Sie zu unterstützen und die richtigen Ansprechpersonen zu finden.
Wenn Sie auf Sprachbarrieren stoßen, suchen Sie sich
möglichst vor Ort Unterstützung im Umgang mit Behörden oder bei Arztbesuchen.
Psychologische und psychoonkologische Unterstützung: Die
Ereignisse im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine können sich für jeden
Krebskranken in jeder Phase der Krebserkrankung negativ auf die Psyche
auswirken. Obwohl Menschen unterschiedlich auf Krieg und Trauma reagieren, ist
davon auszugehen, dass während oder kurz nach der Flucht die psychische
Belastung für die Betroffenen sehr hoch ist. Dadurch können sich krebs- oder
behandlungsbedingte Beschwerden wie Schmerzen oder schwere Erschöpfung
(Fatigue) verstärken. Manche Menschen brauchen deshalb zusätzlich
psychologische Unterstützung.
Hilfe können Betroffene über die Ukrainische
Psychoonkologische Gesellschaft (Ukrainian Psycho-oncology Association, UPOA)
erhalten. Deren Psychologen stehen über Facebook weiterhin virtuell für
psychologische Unterstützung zur Verfügung.
Außerdem gibt es noch andere internationale
psychoonkologische Gesellschaften oder Verbände, die ihre Hilfe anbieten, wie
etwa in Polen.
Das Informationsblatt Bewältigung von Krebs in einer
Notfall- oder Katastrophensituation (PDF, englisch) der Amerikanischen
Krebsgesellschaft bietet für Betroffene eine erste Orientierung.
Im Handbook Germany finden sich in der Rubrik Wo finde ich
psychologische Unterstützung? verschiedene nicht-krebsspezifische
Anlaufstellen, an die sich Betroffene wenden können.
Corona: Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine können sich in
Deutschland auf das Coronavirus testen und gegen SARS-CoV-2 impfen lassen. Auch
diese Gesundheitsleistungen werden bezahlt.
Fachleute empfehlen Krebspatienten und ihren Angehörigen,
sich gegen COVID-19 impfen zu lassen. Abhängig von ihrer persönlichen
Erkrankungssituation gehören Krebspatienten zur Risikogruppe für einen schweren
Verlauf von COVID-19. Da viele geflüchtete Menschen aus der Ukraine derzeit auf
sehr beengtem Raum mit vielen Menschen zusammenleben, ist die Impfung für
ukrainische Krebspatienten besonders wichtig.
Das deutsche Robert Koch-Institut (RKI) bietet ein
Aufklärungsmerkblatt zur COVID-19-Impfung auch in ukrainischer Sprache an.
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