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Montag, 25. April 2022

Europäische Kommission: Kommission genehmigt deutsche Milliardenhilfe für vom Ukraine-Krieg betroffene Unternehmen

20 April 2022

Die Europäische Kommission hat gestern (Dienstag) eine Regelung genehmigt, mit der Deutschland vor dem Hintergrund der Invasion der Ukraine durch Russland bis zu 20 Mrd. Euro für die Unterstützung von Unternehmen aller Wirtschaftszweige bereitstellen will. Die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission, Margrethe Vestager, sagte: „Mit dieser Regelung im Umfang von bis zu 20 Mrd. Euro wird Deutschland Unternehmen in allen Branchen unterstützen, die von der derzeitigen Krise und den damit verbundenen Sanktionen betroffen sind. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Abmilderung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Krieges Putins gegen die Ukraine. Wir stehen weiter an der Seite des ukrainischen Volkes. Gleichzeitig arbeiten wir weiterhin eng mit den Mitgliedstaaten zusammen, sodass die nationalen Unterstützungsmaßnahmen rechtzeitig sowie auf koordinierte und effiziente Weise eingeführt werden können und gleichzeitig faire Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt gewahrt werden.“

Die Regelung wurde auf der Grundlage des am 23. März 2022 von der Kommission erlassenen Befristeten Krisenrahmens für staatliche BeihilfenDiesen Link in einer anderen Sprache aufrufen genehmigt, in dem die Kommission mit Blick auf Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) anerkennt, dass das Wirtschaftsleben der gesamten EU beträchtlich gestört ist.

Die deutsche Maßnahme

Deutschland hatte vor dem Hintergrund der Invasion der Ukraine durch Russland eine Beihilferegelung bei der Kommission angemeldet, mit bis zu 20 Mrd. Euro für die Unterstützung von Unternehmen bereitgestellt werden.

Unterstützt werden können Unternehmen jeder Größe und aus allen Wirtschaftszweigen mit Ausnahme der Finanzbranche, sofern sie von der derzeitigen geopolitischen Krise und den damit verbundenen Sanktionen betroffen sind.

Etwaige Beihilfen sind in ihrer Höhe begrenzt und können in einer der folgenden Formen gewährt werden: 1) direkte Zuschüsse, 2) Steuer- oder Zahlungsvergünstigungen, 3) rückzahlbare Vorschüsse, 4) Bürgschaften, 5) Darlehen, 6) Eigenkapital und 7) Hybridfinanzierung.

Bewertung durch die Kommission

Die Kommission hat festgestellt, dass die von Deutschland angemeldete Regelung die im Befristeten Krisenrahmen vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt. Insbesondere wird die Beihilfe im Falle von in der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse, der Fischerei und der Aquakultur tätigen Unternehmen nicht über 35.000 Euro und in allen anderen Fällen nicht über 400.000 Euro je Unternehmen liegen. Außerdem dürfen Beihilfen nur bis 31. Dezember 2022 gewährt werden.

Die Kommission ist daher zu dem Schluss gekommen, dass die von Deutschland angemeldete Regelung erforderlich, geeignet und angemessen ist, um eine beträchtliche Störung im Wirtschaftsleben eines Mitgliedstaats zu beheben, und folglich mit Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b AEUV und den im Befristeten Krisenrahmen festgelegten Voraussetzungen im Einklang steht.

Vor diesem Hintergrund hat die Kommission die Maßnahme nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

Hintergrund

Die Europäische Kommission hat am 23. März 2022Diesen Link in einer anderen Sprache aufrufen einen Befristeten Krisenrahmen für staatliche BeihilfenDiesen Link in einer anderen Sprache aufrufen angenommen, der die Mitgliedstaaten in die Lage versetzt, den in den Beihilfevorschriften vorgesehenen Spielraum zu nutzen, um die Wirtschaft infolge der Invasion der Ukraine durch Russland zu stützen.

Dieser Befristete Krisenrahmen sieht vor, dass die Mitgliedstaaten folgende Arten von Beihilfen gewähren können:

  • Beihilfen begrenzter Höhe in jeglicher Form: für von der Krise betroffene Unternehmen, die in Landwirtschaft, Fischerei oder Aquakultur tätig sind, Beihilfen von bis zu 35.000 Euro je Unternehmen, und für betroffene Unternehmen aus anderen Wirtschaftszweigen jeweils bis zu 400.000 Euro,
  • Liquiditätshilfen in Form von staatlichen Garantien und zinsvergünstigten Darlehen und
  • Beihilfen zur Entschädigung für die höheren Energiepreise. Die Beihilfen können in jeglicher Form gewährt werden. Sie sollen die Unternehmen, insbesondere energieintensive Unternehmen, von einem Teil der Mehrkosten entlasten, die ihnen aufgrund der außergewöhnlich hohen Gas- und Strompreise entstehen. Die Gesamtbeihilfe je Empfänger darf sich zu keinem Zeitpunkt auf mehr als 30 Prozent der beihilfefähigen Kosten oder mehr als 2 Mio. Euro belaufen. Wenn dem Unternehmen Betriebsverluste entstehen, können jedoch weitere Beihilfen erforderlich sein, um die Aufrechterhaltung der betreffenden wirtschaftlichen Tätigkeit zu gewährleisten. Daher sind die Beihilfeintensitäten bei energieintensiven Unternehmen höher, und die Mitgliedstaaten können diese Obergrenzen überschreitende Beihilfen von bis zu 25 Mio. Euro bzw. bei Unternehmen, die in besonders betroffenen Sektoren und Teilsektoren tätig sind, bis zu 50 Mio. Euro gewähren.

Diese Maßnahmen gelten nicht für von Russland kontrollierte Unternehmen, die mit Sanktionen belegt wurden.

Der Befristete Krisenrahmen enthält eine Reihe von Vorkehrungen:

  • Verhältnismäßigkeit: Der Beihilfebetrag, der einem Unternehmen gewährt werden kann, muss in einem angemessenen Verhältnis zum Umfang seiner wirtschaftlichen Tätigkeit sowie zu dem Maß bestehen, in dem es von den wirtschaftlichen Auswirkungen der Krise betroffen ist;
  • Beihilfefähigkeit: Beispielsweise ist der Begriff „energieintensiver Betrieb“ definiert als ein Unternehmen, dessen Energiebeschaffungskosten sich auf mindestens 3 Prozent seines Produktionswertes belaufen; und
  • Nachhaltigkeitskriterien: Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert zu erwägen, für die Gewährung von Beihilfen zur Entschädigung für Mehrkosten aufgrund außergewöhnlich hoher Gas- und Strompreise in nichtdiskriminierender Weise Anforderungen in Bezug auf den Umweltschutz oder die Versorgungssicherheit festzulegen.

Der Befristete Krisenrahmen gilt bis zum 31. Dezember 2022. Um für Rechtssicherheit zu sorgen, wird die Kommission vor Ablauf dieser Frist prüfen, ob eine Verlängerung erforderlich ist. Außerdem wird die Kommission den Inhalt und den Anwendungsbereich des Rahmens während seiner Geltungsdauer vor dem Hintergrund der Entwicklungen auf den Energie- und anderen Inputmärkten sowie der allgemeinen Wirtschaftslage fortlaufend überprüfen.

Der Befristete Krisenrahmen ergänzt die umfangreichen Möglichkeiten der Mitgliedstaaten, Maßnahmen im Einklang mit den geltenden EU-Beihilfevorschriften zu konzipieren.  Zum Beispiel können die Mitgliedstaaten auf der Grundlage der EU-Beihilfevorschriften Unternehmen unterstützen, die mit Liquiditätsengpässen zu kämpfen haben und dringend Rettungsbeihilfen benötigen. Darüber hinaus können die Mitgliedstaaten Unternehmen auf der Grundlage des Artikels 107 Absatz 2 Buchstabe b des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union Entschädigungen für Einbußen gewähren, die ihnen direkt durch ein außergewöhnliches Ereignis – wie die aktuelle Krise – entstanden sind.

Ferner nahm die Kommission am 19. März 2020Diesen Link in einer anderen Sprache aufrufen vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie einen Befristeten Rahmen an. Der Befristete COVID-19-Rahmen wurde am 3. AprilDiesen Link in einer anderen Sprache aufrufen8. MaiDiesen Link in einer anderen Sprache aufrufen29. JuniDiesen Link in einer anderen Sprache aufrufen und 13. OktoberDiesen Link in einer anderen Sprache aufrufen 2020 sowie am 28. JanuarDiesen Link in einer anderen Sprache aufrufen und 18. NovemberDiesen Link in einer anderen Sprache aufrufen 2021 geändert.

Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nichtvertrauliche Fassung des Beschlusses über das Beihilfenregister auf der Website der GD WettbewerbDiesen Link in einer anderen Sprache aufrufen der Kommission unter der Nummer SA.102542 zugänglich gemacht. Über neu im Internet und im Amtsblatt veröffentlichte Beihilfebeschlüsse informiert der elektronische Newsletter Competition Weekly e-News.

Weitere Informationen zu dem Befristeten Krisenrahmen und anderen Maßnahmen der Kommission zur Bewältigung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Invasion der Ukraine durch Russland sind hierDiesen Link in einer anderen Sprache aufrufen abrufbar.

Weitere Informationen:

Pressemitteilung: Staatliche Beihilfen: Kommission gibt grünes Licht für deutsche Regelung von 20 Mrd. EUR zur Unterstützung von Unternehmen infolge der russischen Invasion der UkraineDiesen Link in einer anderen Sprache aufrufen

Pressekontakt: Katrin Abele, Tel.: +49 (30) 2280-2140. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hierDiesen Link in einer anderen Sprache aufrufen.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per E-Mail oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Europäische Kommission:

https://germany.representation.ec.europa.eu/news/kommission-genehmigt-deutsche-milliardenhilfe-fur-vom-ukraine-krieg-betroffene-unternehmen-2022-04-20_de

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Gedanken zu Krieg und Frieden in Gedichten

Gedanken zu Krieg und Frieden in Gedichten

Lesja Ukrainka „Hoffnung“

Kenn weder die Freiheit noch Freude und Glück, Im Herzen blieb mir nur die Hoffnung zurück. Die Heimat noch einmal wiederzusehen, Wo Winde und Stürme die Hüttenumwehen, Zu sehen den Dneper durchbrausen die Ferne – Ach, leben und sterben möcht‘ ich dort so gerne, – Die Steppen zu sehen, der Trauben Geranke Und dort auch zu denken den letzten Gedanken. Kenn weder die Freiheit noch Freunde und Glück, Im Herzen blieb mir nur die Hoffnung zurück. Lutzk, 1880

Der höhere Friede

Wenn sich auf des Krieges Donnerwagen Menschen waffnen, auf der Zwietracht Ruf, Menschen, die im Busen Herzen tragen, Herzen, die der Gott der Liebe schuf: Denk' ich, können sie doch mir nichts rauben, Nicht den Frieden, der sich selbst bewährt, Nicht die Unschuld, nicht an Gott den Glauben, Der dem Hasse wie dem Schrecken wehrt; Nicht des Ahorns dunkelm Schatten wehren, Daß er mich im Weizenfeld erquickt, Und das Lied der Nachtigall nicht stören, Die den stillen Busen mir entzückt. Heinrich von Kleist (1777 - 1811)

Contra Spem Spero. "Gegen die Hoffnung hoffe ich"

O fort mit dir, herbstliches Klagen! Die Tage des Frühlings beginnen! Soll denn in Verzweiflung Verzagen Die sonnige Jugend zerrinnen? Ich will aber Frohsinn, nicht Beben, Mein Lied soll im Unglück ertönen, Auch hoffnungslos hoff ich im Leben, - O fort mit Euch, Ächzen und Stöhnen! Ich pflanze auf steinigem Felde Viel Blumen, die rot sind und weiß, Ich pflanze bei frostiger Kälte Sie alle auf Schnee und auf Eis. Mit heißen Tränen begieße Ich sie bei klirrendem Frost, Das Eis zergeht, vielleicht sprießen Sie doch auf, und das ist mein Trost. Ich schleppe aufs steilste Gebirge Viel klobige Steine und singe, Sonst würden die Schreie mich würgen, Die in die Kehle mir dringen. Ich schließe die Augen auch nimmer Und schaue ins Dunkel ganz wach, Ich suche des Sternes Erschimmern, Des Königs der finsteren Nacht. Drum will ich stets Frohsinn, nicht Beben, Mein Lied soll im Unglück ertönen, Auch hoffnungslos hoff ich im Leben, - O fort mit Euch, Ächzen und Stöhnen! Lesja Ukrajinka (Pseudonym) *25.02.1871 - † 01.08.1913 (Übersetzerin Jona Gruber)

Der Antritt des neuen Jahrhunderts

Edler Freund! Wo öffnet sich dem Frieden, Wo der Freiheit sich ein Zufluchtsort? Das Jahrhundert ist im Sturm geschieden, Und das neue öffnet sich mit Mord. Und das Band der Länder ist gehoben, Und die alten Formen stürzen ein; Nicht das Weltmeer hemmt des Krieges Toben, Nicht der Nilgott und der alte Rhein. Zwo gewaltge Nationen ringen Um der Welt alleinigen Besitz, Aller Länder Freiheit zu verschlingen, Schwingen sie den Dreizack und den Blitz. Gold muß ihnen jede Landschaft wägen, Und wie Brennus in der rohen Zeit Legt der Franke seinen ehrnen Degen In die Waage der Gerechtigkeit. Seine Handelsflotten streckt der Brite Gierig wie Polypenarme aus, Und das Reich der freien Amphitrite Will er schließen wie sein eignes Haus. Zu des Südpols nie erblickten Sternen Dringt sein rastlos ungehemmter Lauf, Alle Inseln spürt er, alle fernen Küsten – nur das Paradies nicht auf. Ach umsonst auf allen Länderkarten Spähst du nach dem seligen Gebiet, Wo der Freiheit ewig grüner Garten, Wo der Menschheit schöne Jugend blüht. Endlos liegt die Welt vor deinen Blicken, Und die Schiffahrt selbst ermißt sie kaum, Doch auf ihrem unermeßnen Rücken Ist für zehen Glückliche nicht Raum. In des Herzens heilig stille Räume Mußt du fliehen aus des Lebens Drang, Freiheit ist nur in dem Reich der Träume, Und das Schöne blüht nur im Gesang. Friedrich von Schiller (1759 - 1805).

Aus dem Zyklus "Melodien" von Lesja Ukrajinka

Verbrenne mein Herz, Yogo hat Feuer gelegt Es tut mir leid für die heiße Iskra des Stocks. Warum weine ich nicht? Mit klarer sloz Warum werde ich keine schreckliche Mode gießen? Meine Seele weint, meine Seele ist zerrissen, Dass Slyosi nicht in einem reißenden Strom eilen Erreiche meine Augen nicht, wenn du schläfst, Bo trocken їkh fest in einem Feuer entzünden. Ich möchte auf ein sauberes Feld gehen, Leg dein Gesicht auf die graue Erde І so zaridati, so morgens pochuli, Schaob-Leute zhahhivshis auf meinen. *** Mein Herz brennt - ein heißer Funke Sorgen leuchteten auf, versengten mich. Also, warum weine ich nicht, was ist mit Tränen? Ich habe es nicht eilig, sie mit bösem Feuer zu füllen? Meine Seele weint in unausweichlicher Sehnsucht, Aber Tränen fließen nicht in einem lebendigen Strom, Brennende Tränen erreichen die Augen nicht, Der Kummer entwässert sie mit seiner Hitze. Ich möchte hinaus ins freie Feld, Auf den Boden kauern, um sich daran zu kuscheln Und schluchz, damit die Sterne hören Damit die Welt von meiner Traurigkeit entsetzt ist. Übersetzung von V. Zvyagintseva

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