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Dienstag, 24. Mai 2022

Dresden: Jobcenter ab 1. Juni 2022 für die meisten ukrainischen Geflüchteten zuständig

Bundesrat beschließt Sofort- und Einmalzuschlagsgesetz 

Der Bundesrat hat heute, Freitag 20. Mai 2022, das Sofort- und Einmalzuschlagsgesetz beschlossen. Neben einem Sofortzuschlag von 20 Euro monatlich für bundesweit rund 2,9 Millionen von Armut betroffene Kinder und einem einmaligen Zuschuss an Grundsicherungsempfänger in Höhe von 200 Euro regelt das Gesetz die Zuständigkeit für hilfebedürftige ukrainische Geflüchtete neu:

 
Ab 1. Juni 2022 werden sie den im Asylverfahren anerkannten Schutzberechtigten leistungsrechtlich gleichgestellt. Die Geflüchteten aus der Ukraine haben damit Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung vom Jobcenter bzw. vom Sozialamt. Sie erhalten zudem erleichterten Zugang zu Integrationskursen sowie zum Arbeitsmarkt.

Dresdens Sozialbürgermeisterin Dr. Kristin Klaudia Kaufmann und Vorsitzende der Trägerversammlung des Jobcenters: „Russland hat großes Leid über die Ukraine gebracht. Viele Geflüchtete haben Hab und Gut aufgeben müssen oder verloren, sind mittellos und auf unsere Unterstützung angewiesen. Keiner weiß, wie lange der Krieg in der Ukraine noch dauern wird und welche Verluste er noch bringen wird. Deshalb bin ich froh, dass der Bundesrat heute den Weg frei gemacht hat für umfassende Hilfen zur Unterstützung und Integration aus einer Hand. Das Jobcenter Dresden wird den jetzt beschlossenen Rechtskreiswechsel zügig umsetzen“.

Das Sozialamt sichert aktuell den Lebensunterhalt für 8.013 Geflüchtete aus der Ukraine. Sie erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Etwa 7.300 von ihnen erhalten künftig Geld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) vom Jobcenter und etwa 700 Menschen Grundsicherung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) vom Sozialamt. Grob gesagt wechseln neun von zehn ukrainische Geflüchtete in die Zuständigkeit des Jobcenters.
Die Vorbereitungen für diesen Wechsel sind im Jobcenter und im Sozialamt bereits angelaufen. Das Jobcenter hat Geflüchtete, die ab 1. Juni 2022 leistungsberechtigt sein können, zur sogenannten assistierten Antragstellung ins Jobcenter eingeladen. Assistierte Antragstellung bedeutet: Sprach- und Kulturmittler helfen den Geflüchteten beim Antrag auf Arbeitslosengeld II und Sozialgeld. Sie informieren über das Verfahren und beantworten Fragen, damit die Leistungsberechtigten möglichst vollständige Anträge stellen. Das beugt Missverständnissen vor und gewährleistet eine zügige Antragsbearbeitung.

Sozialbürgermeisterin Dr. Kristin Klaudia Kaufmann machte sich heute (20.05.) selbst im Jobcenter ein Bild von der assistierten Antragstellung: „Der Antragsprozess ist von Anfang bis Ende aus der Perspektive der Geflüchteten gestaltet. Das ist gut so. Damit senden wir ein Signal des Willkommens und nehmen hoffentlich den Menschen auch ein bisschen die Sorge vor neuer Bürokratie. Die rechtlichen Voraussetzungen bleiben zwar für alle Antragsteller gleich, aber mit einem guten Verwaltungsservice halten wir die praktischen Hürden für die Inanspruchnahme der Leistungen möglichst gering“. 

Alle Antragsteller sollten rechtzeitig ein Konto bei einer deutschen Bank oder Sparkasse eröffnen und sich bei einer Krankenkasse ihrer Wahl anmelden. „Das erleichtert die Auszahlung und Versicherung durch das Jobcenter“, rät Bürgermeisterin Dr. Kaufmann. Es besteht auch die Möglichkeit sich im Jobcenter am Servicepunkt bei einer von sieben Krankenkassen anzumelden.

Bei den etwa 700 ukrainischen Geflüchteten, die weiterhin durch das Sozialamt betreut werden, handelt es sich vor allem um Personen, die die Altersgrenze für den Bezug der Altersrente erreicht haben. Für sie ändert sich wenig. Ihre Leistungsdaten sind in der Regel bereits in der Datenbank des Sozialamts angelegt. Allerdings müssen auch sie einen Neuantrag stellen, weil sich die Rechtsgrundlage ändert. Wie das Jobcenter lädt auch das Sozialamt die Betroffenen zur Antragstellung ein. Dolmetscher sind vor Ort.

Offene Leistungsanträge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, die noch nicht beschieden sind, arbeitet das Sozialamt in den nächsten Wochen ab. Das gilt auch für die Gastfreundschaftspauschale, die Privatleute erhalten, wenn sie ukrainische Geflüchtete bei sich aufgenommen haben und Unterkunftskosten, bei denen die Direktzahlung an den Vermieter vereinbart wurde. Um die Bearbeitung zu beschleunigen, sind Prozesse optimiert, spezielle Teams für priorisierte Aufgabenbereiche gebildet sowie vorübergehend bis 31. Mai 2022 zusätzlich 20 Beschäftigte aus anderen Abteilungen des Sozialamts und 36 Beschäftigte des Jobcenters hinzugezogen wurden. Es wurde ein Team zur Prüfung von Wohnungsangeboten auf Notwendigkeit und Angemessenheit gebildet. Daneben laufen derzeit Stellenbesetzungsverfahren. Die ersten neueingestellten Beschäftigten werden zum 1. Juni 2022 im Sozialamt erwartet.

Die Neuregelung der leistungsrechtlichen Zuständigkeit hat keine Auswirkungen auf die Unterbringung in Übergangswohnheimen und Gewährleistungswohnungen, die soziale Betreuung, die Hilfen zur Pflege, die Eingliederungshilfe, die Senioren- und Altenhilfe sowie den Dresden-Pass. In diesen Angelegenheiten bleibt das Sozialamt weiterhin für die ukrainischen Geflüchteten zuständig.

Der Angriff Russlands auf die Ukraine hat eine ungeahnte Fluchtbewegung innerhalb Europas ausgelöst. In den elf Wochen seit der russischen Invasion wurde ein Drittel der ukrainischen Bevölkerung aus ihrer Heimat vertrieben. 6,1 Millionen Ukrainerinnen und Ukrainer sind seit Beginn des Konflikts über die Grenzen geflohen. Das geht aus einem aktuellen Bericht des Hilfswerks der Vereinten Nationen UNHCR hervor. Dies führte zu einem sprunghaften Anstieg der Geflüchteten in Dresden. Aktuell verzeichnet das Sozialamt 8.348 ukrainische Geflüchtete, für die die EU-Massenzustrom-Richtlinie gilt. Betreute das Sozialamt vor dem Krieg in der Ukraine etwa 3.300 Geflüchtete, sind es momentan rund 11.800 Menschen. Das bedeutet ein Plus von über 258 Prozent.

In der Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 7. April 2022 wurde vereinbart, dass hilfebedürftige Geflüchtete aus der Ukraine zum 1. Juni 2022 in die Regelsysteme der Grundsicherung nach SGB II und SGB XII wechseln. Nach dem heutigen Beschluss des Bundesrats wird mit einer zeitnahen Ausfertigung des „Gesetzes zur Regelung eines Sofortzuschlages und einer Einmalzahlung in den sozialen Mindestsicherungssystemen sowie zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und weiterer Gesetze“ (Bundesrats-Drucksache 204/22) durch den Bundespräsidenten gerechnet. Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt wird am 24. Mai 2022 erwartet.

www.dresden.de/ukraine-hilfe

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Gedanken zu Krieg und Frieden in Gedichten

Gedanken zu Krieg und Frieden in Gedichten

Lesja Ukrainka „Hoffnung“

Kenn weder die Freiheit noch Freude und Glück, Im Herzen blieb mir nur die Hoffnung zurück. Die Heimat noch einmal wiederzusehen, Wo Winde und Stürme die Hüttenumwehen, Zu sehen den Dneper durchbrausen die Ferne – Ach, leben und sterben möcht‘ ich dort so gerne, – Die Steppen zu sehen, der Trauben Geranke Und dort auch zu denken den letzten Gedanken. Kenn weder die Freiheit noch Freunde und Glück, Im Herzen blieb mir nur die Hoffnung zurück. Lutzk, 1880

Der höhere Friede

Wenn sich auf des Krieges Donnerwagen Menschen waffnen, auf der Zwietracht Ruf, Menschen, die im Busen Herzen tragen, Herzen, die der Gott der Liebe schuf: Denk' ich, können sie doch mir nichts rauben, Nicht den Frieden, der sich selbst bewährt, Nicht die Unschuld, nicht an Gott den Glauben, Der dem Hasse wie dem Schrecken wehrt; Nicht des Ahorns dunkelm Schatten wehren, Daß er mich im Weizenfeld erquickt, Und das Lied der Nachtigall nicht stören, Die den stillen Busen mir entzückt. Heinrich von Kleist (1777 - 1811)

Contra Spem Spero. "Gegen die Hoffnung hoffe ich"

O fort mit dir, herbstliches Klagen! Die Tage des Frühlings beginnen! Soll denn in Verzweiflung Verzagen Die sonnige Jugend zerrinnen? Ich will aber Frohsinn, nicht Beben, Mein Lied soll im Unglück ertönen, Auch hoffnungslos hoff ich im Leben, - O fort mit Euch, Ächzen und Stöhnen! Ich pflanze auf steinigem Felde Viel Blumen, die rot sind und weiß, Ich pflanze bei frostiger Kälte Sie alle auf Schnee und auf Eis. Mit heißen Tränen begieße Ich sie bei klirrendem Frost, Das Eis zergeht, vielleicht sprießen Sie doch auf, und das ist mein Trost. Ich schleppe aufs steilste Gebirge Viel klobige Steine und singe, Sonst würden die Schreie mich würgen, Die in die Kehle mir dringen. Ich schließe die Augen auch nimmer Und schaue ins Dunkel ganz wach, Ich suche des Sternes Erschimmern, Des Königs der finsteren Nacht. Drum will ich stets Frohsinn, nicht Beben, Mein Lied soll im Unglück ertönen, Auch hoffnungslos hoff ich im Leben, - O fort mit Euch, Ächzen und Stöhnen! Lesja Ukrajinka (Pseudonym) *25.02.1871 - † 01.08.1913 (Übersetzerin Jona Gruber)

Der Antritt des neuen Jahrhunderts

Edler Freund! Wo öffnet sich dem Frieden, Wo der Freiheit sich ein Zufluchtsort? Das Jahrhundert ist im Sturm geschieden, Und das neue öffnet sich mit Mord. Und das Band der Länder ist gehoben, Und die alten Formen stürzen ein; Nicht das Weltmeer hemmt des Krieges Toben, Nicht der Nilgott und der alte Rhein. Zwo gewaltge Nationen ringen Um der Welt alleinigen Besitz, Aller Länder Freiheit zu verschlingen, Schwingen sie den Dreizack und den Blitz. Gold muß ihnen jede Landschaft wägen, Und wie Brennus in der rohen Zeit Legt der Franke seinen ehrnen Degen In die Waage der Gerechtigkeit. Seine Handelsflotten streckt der Brite Gierig wie Polypenarme aus, Und das Reich der freien Amphitrite Will er schließen wie sein eignes Haus. Zu des Südpols nie erblickten Sternen Dringt sein rastlos ungehemmter Lauf, Alle Inseln spürt er, alle fernen Küsten – nur das Paradies nicht auf. Ach umsonst auf allen Länderkarten Spähst du nach dem seligen Gebiet, Wo der Freiheit ewig grüner Garten, Wo der Menschheit schöne Jugend blüht. Endlos liegt die Welt vor deinen Blicken, Und die Schiffahrt selbst ermißt sie kaum, Doch auf ihrem unermeßnen Rücken Ist für zehen Glückliche nicht Raum. In des Herzens heilig stille Räume Mußt du fliehen aus des Lebens Drang, Freiheit ist nur in dem Reich der Träume, Und das Schöne blüht nur im Gesang. Friedrich von Schiller (1759 - 1805).

Aus dem Zyklus "Melodien" von Lesja Ukrajinka

Verbrenne mein Herz, Yogo hat Feuer gelegt Es tut mir leid für die heiße Iskra des Stocks. Warum weine ich nicht? Mit klarer sloz Warum werde ich keine schreckliche Mode gießen? Meine Seele weint, meine Seele ist zerrissen, Dass Slyosi nicht in einem reißenden Strom eilen Erreiche meine Augen nicht, wenn du schläfst, Bo trocken їkh fest in einem Feuer entzünden. Ich möchte auf ein sauberes Feld gehen, Leg dein Gesicht auf die graue Erde І so zaridati, so morgens pochuli, Schaob-Leute zhahhivshis auf meinen. *** Mein Herz brennt - ein heißer Funke Sorgen leuchteten auf, versengten mich. Also, warum weine ich nicht, was ist mit Tränen? Ich habe es nicht eilig, sie mit bösem Feuer zu füllen? Meine Seele weint in unausweichlicher Sehnsucht, Aber Tränen fließen nicht in einem lebendigen Strom, Brennende Tränen erreichen die Augen nicht, Der Kummer entwässert sie mit seiner Hitze. Ich möchte hinaus ins freie Feld, Auf den Boden kauern, um sich daran zu kuscheln Und schluchz, damit die Sterne hören Damit die Welt von meiner Traurigkeit entsetzt ist. Übersetzung von V. Zvyagintseva

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