05.05.2022
In der Erstanlaufstelle für Geflüchtete aus der Ukraine,
Ernst-Robert-Curtius-Straße 12 in Buschdorf, richtet die Bundesstadt Bonn ab
Montag, 9. Mai 2022, einen „Welcome Point“ ein.
Dort erhalten die Menschen Informationen zu den Themen
Aufenthalt, Leistungen und Unterkunft sowie einen ersten Gesundheitscheck samt
Impfangebot. Zudem können Termine für das Dienstleistungszentrum vereinbart
werden, um sich in Bonn melderechtlich anzumelden. Denn dies ist die
Voraussetzung für alle weiteren behördliche Schritte. Darüber hinaus wird am
„Welcome Point“ eine erste Beratung zu ausländerrechtlichen Fragen angeboten.
„In der Erstanlaufstelle können sich die Geflüchteten
zunächst ausruhen, übernachten und werden mit Mahlzeiten versorgt. Mit dem
,Welcome Point‘ ergänzen wir unser Angebot um wichtige Informationen, damit die
Menschen wissen, welche behördlichen Schritte sie unternehmen müssen“,
erläutert Oberbürgermeisterin Katja Dörner. „Dies ist ein weiterer Schritt für
eine möglichst gute Ankunft in unserer Stadt.“ Ihr Dank gilt den beteiligten
Fachbereichen.
Ab Donnerstag, 12. Mai 2022, wird die Stadtverwaltung die
ersten Geflüchteten in der Siebengebirgsstraße 200 im Stadtbezirk Beuel
unterbringen. Weitere Informationen werden in der kommenden Woche
bekanntgegeben. Darüber hinaus wird voraussichtlich im Laufe des Mai 2022 die
Unterkunft Mallwitzstraße 2-4 im Stadtbezirk Bad Godesberg hergerichtet.
Zwischenzeitlich haben vom 24. Februar 2022 bis
einschließlich 4. Mai 2022 insgesamt 3.548 Geflüchtete aus der Ukraine in Bonn
im Dienstleistungszentrum der Bürgerdienste angemeldet. Die Stadtverwaltung hat
mit Stand 5. Mai 2022 insgesamt 1.997 geflüchtete Personen aus der Ukraine
untergebracht: 240 in städtischen Unterkünften, 92 in Wohnungen, 1.096 in
Hotels, und 569 Personen wurden in private Unterkünfte vermittelt.
Die Ausländerbehörde hat mittlerweile 1.816 Anträge auf
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz
entgegengenommen. Jede dazu ausgestellte so genannte Fiktionsbescheinigung
beinhaltet den Passus, dass jede Erwerbstätigkeit erlaubt ist. Wie viele
Menschen tatsächlich zwischenzeitlich eine Arbeit aufgenommen haben, ist der
Stadtverwaltung nicht bekannt, da die konkrete Beschäftigung nicht genehmigt
werden muss.
Das Amt für Soziales und Wohnen hat zwischenzeitlich rund
2.000 Fälle für Leistungen erfasst. Für 1.069 Bedarfsgemeinschaften (Haushalte)
sind bereits Leistungen ausgezahlt worden. Dies entspricht einer
Leistungsgewährung an 1.894 Personen. Darüber hinaus hat das Sozialamt 1.596
Gesundheitskarten sowie 430 Krankenbehandlungsscheine ausgestellt.
In den städtischen Einrichtungen und Einrichtungen der
freien Träger werden mittlerweile 58 ukrainische Kinder betreut. Die Kinder
werden alle fast ausschließlich im Rahmen zusätzlicher Besuchsplätze betreut.
Vielfach handelt es sich dabei um stundenweise Betreuungen.
Brückenprojekte für Kinder unter sechs Jahre werden derzeit
durch das Amt für Kinder, Jugend und Familie in drei Sammelunterkünften für
Geflüchtete mit insgesamt sechs Mitarbeitenden angeboten. Durch einen freien
Träger werden 21 weitere Angebote an insgesamt 15 Standorten für zusammen 126
Kinder angeboten. Eine Ausweitung der Brückenprojekte aufgrund des Zuzugs
geflüchteter Menschen aus der Ukraine ist geplant beziehungsweise wird bereits
umgesetzt.
Darüber hinaus wurden rund 550 ukrainische Schulkinder an
den Bonner Schulen gemeldet, Tendenz steigend): rund 220 Kinder an
Grundschulen, etwa 270 Kinder/Jugendliche in der Sekundarstufe I und weitere 60
Jugendliche an der Sekundarstufe II der weiterführenden Schulen.
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