Bund und Länder einigten sich in der Ministerpräsidentenkonferenz vom 7. April 2022 darauf, geflüchtete Menschen aus der Ukraine ab dem 1. Juni 2022 wie anerkannte hilfsbedürftige Asylsuchende finanziell zu unterstützen. Zudem werden Bund und Länder die Registrierung derjenigen, die in Deutschland bleiben, beschleunigen und optimieren.
Damit haben ukrainische Bürger*innen direkten Anspruch
auf einen Aufenthaltstitel. Sie erhalten als staatliche Grundsicherung
Leistungen nach SGB II beziehungsweise SGB XII.
Voraussetzung dafür wird eine Registrierung im Ausländerzentralregister und die
Vorlage einer aufgrund der Registrierung ausgestellten Fiktionsbescheinigung
oder eines Aufenthaltstitels nach § 24 Abs. 1 AufenthG sein.
Geflüchtete aus der Ukraine können somit unmittelbar eine Arbeit in Deutschland
aufnehmen.
Der Bund unterstützt die Länder bei der Registrierung
personell und materiell. Der Bund unterstützt die Länder und Kommunen im Jahr
2022 darüber hinaus mit insgesamt zwei Milliarden Euro bei
ihren Mehraufwendungen für die geflüchteten Menschen aus der Ukraine. Die
Pauschale wird den Ländern über einen erhöhten Anteil an der Umsatzsteuer zur
Verfügung gestellt und setzt sich zusammen aus:
·
500 Mio. Euro zur Unterstützung der Kommunen bei den Kosten der
Unterkunft der Geflüchteten aus der Ukraine.
·
500 Mio. Euro zur Abgeltung der Kosten, die zur bisherigen
Unterstützung der Geflüchteten aus der Ukraine im Bereich der
Lebenshaltungskosten angefallen sind.
· Eine Milliarde Euro als Beteiligung an den übrigen Kosten der Länder im Zusammenhang mit den Geflüchteten aus der Ukraine (z. B. Kinderbetreuung, Beschulung, Gesundheits- und Pflegekosten).
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